Die Bundesnetzagentur hat am 9. September einheitliche Geschäftsprozesse, Datenformate und Standardverträge für den Messstellenbetrieb und für die Messung von Energie festgelegt.
Wie die Bonner Behörde mitteilte, umfassen die standardisierten Vorgaben vor allem das Verfahren der Zuordnung eines Zähleranbieters zum Anschluss des Verbrauchers, die Organisation der Ein- und Ausbauvorgänge und Fragen der Messwertübermittlung. Auf Basis dieser Regelungen können Unternehmen künftig "unter erleichterten Rahmenbedingungen bundesweit in Wettbewerb zu den Netzbetreibern treten, um s
Freitag, 10.09.2010, 15:42 Uhr
Andreas Kögler
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