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Die Übertragungsnetzbetreiber können mit der Planung des Netzausbaubedarfs bis 2030 beginnen, nachdem die Bonner Bundesnetzagentur den erforderlichen Szenariorahmen genehmigt hat.
Gegenüber dem letzten Szenariorahmen hat sich die neue Planungsgrundlage für das Jahr 2030 in ihren Szenarien deutlich verändert, teilte die Bundesnetzagentur mit.Hintergrund sind die neuen Zielsetzungen des Koalitionsvertrages, weshalb nun alle Szenarien einen Anteil von 65 % erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 vorsehen. Dieses Ziel wird in dem Planungsrahmen aber durch
Freitag, 15.06.2018, 15:19 Uhr
Kai Eckert
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