Die Bundesnetzagentur hat der DB Energie GmbH die Netzentgelte für die Jahre 2005 bis 2008 sowie die Erlösobergrenze für die Jahre 2009 bis 2013 für die Nutzung des Bahnstromnetzes genehmigt.
Das Entgeltvolumen wurde gegenüber dem Antrag der DB Energie um 23 Prozent gekürzt, teilte die Bundesnetzagentur am 29. Februar mit. Die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) haben jetzt rechtssichere Alternativen, den zum Betrieb ihrer Züge notwendigen Bahnstrom zu erhalten, heißt es weiter aus Bonn. Mit der so genannten Bahnstrom-Vollversorgung liefert DB Energie dem EVU den 16,7 Hertz-Bahnstrom
Donnerstag, 1.03.2012, 09:31 Uhr
Michael Pecka
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