Bild: IBM
Die Deutsche Telekom darf den Breitband-Ausbau mit dem sogenannten Vectoring voranbringen, muss allerdings auch Wettbewerbern Zugriff auf die „letzte Meile“ erlauben.
Die Bundesnetzagentur hat am 23. November über den umstrittenen Vectoring-Antrag der Deutschen Telekom entschieden. Der ehemalige Monopolist darf seine Kupferkabel mit dem speziellen Verfahren technologisch aufwerten und die Versorgung mit schnellen Internetverbindungen auch im Nahbereich ihrer Hauptvermittlungsstellen weiter ausbauen. Allerdings bekommt die Telekom keine Exklusivität für die Nahb
Montag, 23.11.2015, 16:14 Uhr
Kai Eckert
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