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Energie & Management > Regenerative - Bundesnetzagentur erhöht Höchstwerte für Ausschreibungen
Quelle: Fotolia / K-U Haessler
Regenerative

Bundesnetzagentur erhöht Höchstwerte für Ausschreibungen

Die Bundesnetzagentur legt die neuen Höchstwerte für die Ausschreibungen des Jahres 2023 für Windenergie an Land auf 7,35 Ct/kWh und für Aufdach-Solaranlagen auf 11,25 Ct/kWh fest.
In den am 15. und 16. Dezember von Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Energiegesetzen wurde die Möglichkeit geschaffen, die Höchstwerte in Auktionen um 25 Prozent anzuheben. Grund sind die gestiegenen Kosten für die Finanzierung sowie für Solarpaneele und Bauteile von Windkraftanlagen. Mit der Anpassungen der Höchstwerte für die Auktionen 2023 reagiert nun die Bundesnetzagentur auf die gesetzlich eingeräumten Spielräume. Die Höchstwerte für die Ausschreibungen für Windenergie an Land steigen 2023 auf 7,35 Ct/kWh und für Aufdach-Solaranlagen auf 11,25 Ct/kWh.

„Die neu festgelegten Höchstwerte ermöglichen auskömmliche Einnahmen für Anlagen, die im kommenden Jahr an den Ausschreibungen teilnehmen“, sagte der Präsident der Behörde, Klaus Müller. Er hoffe, dass damit die deutlich zurückgegangenen Gebotszahlen wieder ansteigen und sich erneut Wettbewerb entwickeln kann. „Die Erhöhung des Höchstwerts für Freiflächensolaranlagen wird derzeit vorbereitet, um auch in diesem Segment stabile Bedingungen für die Erreichung der Ausbauziele zu schaffen“, kündigte Müller an. Auch eine Erhöhung der Höchstwerte für die Innovationsausschreibungen werde Anfang des kommenden Jahres geprüft.

Anpassungen an gestiegene Gestehungskosten

Aufgrund der gestiegenen Kosten war ein starker Gebotsrückgang bei den Ausschreibungen dieser Technologien im Jahr 2022 zu beobachten. Bei Windenergieanlagen wurden trotz ausreichend vorhandener genehmigter Projekte nur wenige Gebote eingereicht. Der Höchstwert lag bei 5,88 Cent/kWh. Bei den Aufdach-Solaranlagen hatte sich die Gebotsmenge im Dezembertermin fast halbiert. So kam es bei beiden Technologien trotz im Vorfeld bereits reduzierter Ausschreibungsvolumina zu deutlichen Unterdeckungen. Die neuen Festlegungen gelten bereits für die Gebotstermine zum 1. Februar 2023.

„Die heute bekannt gewordene Anhebung der Gebotshöchstwerte bei Erneuerbaren-Ausschreibungen sind eine gute Nachricht für den Erneuerbaren-Ausbau“, erklärte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Es sei gut, dass die Bundesnetzagentur ihren Rahmen voll ausgeschöpft hat und die Gebotshöchstwerte um volle 25 Prozent angehoben hat. "Wichtig bei der gefundenen Lösung ist, dass vor Auktionsbeginn klar ist, wie hoch die Vergütung ausfallen wird", lobte Andreae. Damit erhielten Windparkprojektierer und ihre Banken die nötige Investitionssicherheit und könnten sich an den Auktionen beteiligen.

Die Festlegung der Höchstwert für Wind an Land und Aufdach-PV steht im Internet bereit.

Dienstag, 27.12.2022, 11:20 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Regenerative - Bundesnetzagentur erhöht Höchstwerte für Ausschreibungen
Quelle: Fotolia / K-U Haessler
Regenerative
Bundesnetzagentur erhöht Höchstwerte für Ausschreibungen
Die Bundesnetzagentur legt die neuen Höchstwerte für die Ausschreibungen des Jahres 2023 für Windenergie an Land auf 7,35 Ct/kWh und für Aufdach-Solaranlagen auf 11,25 Ct/kWh fest.
In den am 15. und 16. Dezember von Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Energiegesetzen wurde die Möglichkeit geschaffen, die Höchstwerte in Auktionen um 25 Prozent anzuheben. Grund sind die gestiegenen Kosten für die Finanzierung sowie für Solarpaneele und Bauteile von Windkraftanlagen. Mit der Anpassungen der Höchstwerte für die Auktionen 2023 reagiert nun die Bundesnetzagentur auf die gesetzlich eingeräumten Spielräume. Die Höchstwerte für die Ausschreibungen für Windenergie an Land steigen 2023 auf 7,35 Ct/kWh und für Aufdach-Solaranlagen auf 11,25 Ct/kWh.

„Die neu festgelegten Höchstwerte ermöglichen auskömmliche Einnahmen für Anlagen, die im kommenden Jahr an den Ausschreibungen teilnehmen“, sagte der Präsident der Behörde, Klaus Müller. Er hoffe, dass damit die deutlich zurückgegangenen Gebotszahlen wieder ansteigen und sich erneut Wettbewerb entwickeln kann. „Die Erhöhung des Höchstwerts für Freiflächensolaranlagen wird derzeit vorbereitet, um auch in diesem Segment stabile Bedingungen für die Erreichung der Ausbauziele zu schaffen“, kündigte Müller an. Auch eine Erhöhung der Höchstwerte für die Innovationsausschreibungen werde Anfang des kommenden Jahres geprüft.

Anpassungen an gestiegene Gestehungskosten

Aufgrund der gestiegenen Kosten war ein starker Gebotsrückgang bei den Ausschreibungen dieser Technologien im Jahr 2022 zu beobachten. Bei Windenergieanlagen wurden trotz ausreichend vorhandener genehmigter Projekte nur wenige Gebote eingereicht. Der Höchstwert lag bei 5,88 Cent/kWh. Bei den Aufdach-Solaranlagen hatte sich die Gebotsmenge im Dezembertermin fast halbiert. So kam es bei beiden Technologien trotz im Vorfeld bereits reduzierter Ausschreibungsvolumina zu deutlichen Unterdeckungen. Die neuen Festlegungen gelten bereits für die Gebotstermine zum 1. Februar 2023.

„Die heute bekannt gewordene Anhebung der Gebotshöchstwerte bei Erneuerbaren-Ausschreibungen sind eine gute Nachricht für den Erneuerbaren-Ausbau“, erklärte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Es sei gut, dass die Bundesnetzagentur ihren Rahmen voll ausgeschöpft hat und die Gebotshöchstwerte um volle 25 Prozent angehoben hat. "Wichtig bei der gefundenen Lösung ist, dass vor Auktionsbeginn klar ist, wie hoch die Vergütung ausfallen wird", lobte Andreae. Damit erhielten Windparkprojektierer und ihre Banken die nötige Investitionssicherheit und könnten sich an den Auktionen beteiligen.

Die Festlegung der Höchstwert für Wind an Land und Aufdach-PV steht im Internet bereit.

Dienstag, 27.12.2022, 11:20 Uhr
Susanne Harmsen

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