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Die Bundesnetzagentur hat am 12. Juli eine überarbeitete Version des Leitfadens zum EEG-Einspeisemanagement veröffentlicht. Die Marktteilnehmer können bis zum 15. August zu dem Entwurf Stellung nehmen.
Der Leitfaden regelt die Ermittlung der Entschädigungszahlungen und deren Berücksichtigung in den Stromnetzentgelten. Solche Entschädigungen können anfallen, wenn die Einspeiseleistungen auf Anforderungen des Netzbetreibers wegen einer drohenden Überlastung des Netzes reduziert werden müssen. Die Höhe der Entschädigung beträgt 95 Prozent der entgangenen Einnahmen zuzüglich zusätzlicher und abzügli
Freitag, 12.07.2013, 12:05 Uhr
Armin Müller
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