Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 16. November muss die Bundesnetzagentur künftig an allen Beschwerdeverfahren gegen die Landesregulierungsbehörden beteiligt werden.
Damit revidierte der Bundesgerichtshof Entscheidungen des Oberlandesgerichts Naumburg vom 2. Mai und 16. April 2007. Die Naumburger Richter waren der Auffassung gewesen, dass die Bundesnetzagentur an Beschwerdeverfahren, die sich gegen Entscheidungen der Landesregulierungsbehörde Sachsen-Anhalt richten, nicht zu beteiligen sei. Dagegen hatte die Netzbehörde Rechtsbeschwerde eingelegt.Wie B
Freitag, 16.11.2007, 15:13 Uhr
Andreas Kögler
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