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Die Netzgesellschaft hatte zwei Mieterstrom-Anträge mit Verweis auf geltende Regularien abgelehnt.
Die Bundesnetzagentur hat eine Entscheidung von Wesernetz bestätigt, die Anträge zum Betrieb zweier Mieterstrom-Anlagen abzulehnen. Dem Missbrauchsantrag des Kundenanlagenbetreibers wurde damit nicht stattgegeben. Das berichtet die zur SWB-Gruppe gehörende Netzgesellschaft mit Sitz in Bremen und Bremerhaven. Begründet wurde die Untersagung mit denen zur Marktliberalisierung 1998/1999 eingeführten
Freitag, 7.04.2017, 16:27 Uhr
Jonas Rosenberger
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