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Energie & Management > Gasnetz - Bundesnetzagentur bestätigt Szenariorahmen 2022-2032
Quelle: Fotolia / tomas
Gasnetz

Bundesnetzagentur bestätigt Szenariorahmen 2022-2032

Die Bundesnetzagentur hat am 20. Januar den Szenariorahmen für den Netzentwicklungsplan Gas 2022-2032 mit Änderungen bestätigt. Er enthält auch Planungen für Wasserstoffleitungen.
Der Szenariorahmen bildet die Grundlage für die Gasnetzplanung bis zum Jahr 2032. Er wurde von den Fernleitungsnetzbetreibern erarbeitet, mit der Öffentlichkeit konsultiert und am 20. Januar 2022 von der Bundesnetzagentur bestätigt. Einige Änderungen sind allerdings von der Behörde gefordert. "Wir unterstützen den Aufbau der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Ziel ist es, Erdgasleitungen zu identifizieren, die für eine Umstellung auf Wasserstoff in Betracht kommen", erläuterte er.

Die Fernleitungsnetzbetreiber haben eine Marktabfrage für den Transportbedarf von Wasserstoff durchgeführt. Diese habe einen hohen Bedarf ergeben, welcher durch konkrete Umsetzungsabsichten durch die Projektträger nachgewiesen wurde und nun die Grundlage für die anschließende Netzberechnung bildet. Die Bundesnetzagentur gibt jetzt den Fernleitungsnetzbetreibern die Aufgabe, Erdgasleitungen zu identifizieren, die auf Wasserstoff umgestellt werden können. Mit dieser Infrastruktur soll die schnelle Entwicklung eines Wasserstoffnetzes ermöglicht werden.

Stärkere Berücksichtigung der Klimaschutzziele

Mit den von der Bundesnetzagentur geforderten Änderungen sollen auch die Klimaschutzziele berücksichtigt werden. Im Netzentwicklungsplan (NEP) Gas 2022-2032 soll ein Konzept entwickelt werden, wie die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes, insbesondere die für 2045 vorgeschriebene Treibhausgasneutralität, umgesetzt werden können.

Durch eine Zuordnung der Netzausbaumaßnahmen zu den jeweiligen Bedarfsträgern könne eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit des ermittelten Netzausbaus, auch vor dem Hintergrund möglicher Rechtsänderungen, erfolgen. Die von der Bundesnetzagentur geforderte Modellierungsvariante marktbasierter Instrumente als Alternative zum Netzausbau verfolge das Ziel, zusätzlichen Netzausbau in den Erdgasfernleitungsnetzen zu begrenzen.

Fortgang der Gasnetzplanung

Auf der Grundlage des Szenariorahmens erarbeiten die Fernleitungsnetzbetreiber jetzt den Netzentwicklungsplan Gas 2022-2032. Auch dieser wird mit der Öffentlichkeit konsultiert werden und bedarf der Prüfung durch die Bundesnetzagentur.

Der aktuelle Szenariorahmen für den NEP Gas 2022-2032 steht auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zur Einsicht bereit.

Donnerstag, 20.01.2022, 12:10 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Gasnetz - Bundesnetzagentur bestätigt Szenariorahmen 2022-2032
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Bundesnetzagentur bestätigt Szenariorahmen 2022-2032
Die Bundesnetzagentur hat am 20. Januar den Szenariorahmen für den Netzentwicklungsplan Gas 2022-2032 mit Änderungen bestätigt. Er enthält auch Planungen für Wasserstoffleitungen.
Der Szenariorahmen bildet die Grundlage für die Gasnetzplanung bis zum Jahr 2032. Er wurde von den Fernleitungsnetzbetreibern erarbeitet, mit der Öffentlichkeit konsultiert und am 20. Januar 2022 von der Bundesnetzagentur bestätigt. Einige Änderungen sind allerdings von der Behörde gefordert. "Wir unterstützen den Aufbau der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Ziel ist es, Erdgasleitungen zu identifizieren, die für eine Umstellung auf Wasserstoff in Betracht kommen", erläuterte er.

Die Fernleitungsnetzbetreiber haben eine Marktabfrage für den Transportbedarf von Wasserstoff durchgeführt. Diese habe einen hohen Bedarf ergeben, welcher durch konkrete Umsetzungsabsichten durch die Projektträger nachgewiesen wurde und nun die Grundlage für die anschließende Netzberechnung bildet. Die Bundesnetzagentur gibt jetzt den Fernleitungsnetzbetreibern die Aufgabe, Erdgasleitungen zu identifizieren, die auf Wasserstoff umgestellt werden können. Mit dieser Infrastruktur soll die schnelle Entwicklung eines Wasserstoffnetzes ermöglicht werden.

Stärkere Berücksichtigung der Klimaschutzziele

Mit den von der Bundesnetzagentur geforderten Änderungen sollen auch die Klimaschutzziele berücksichtigt werden. Im Netzentwicklungsplan (NEP) Gas 2022-2032 soll ein Konzept entwickelt werden, wie die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes, insbesondere die für 2045 vorgeschriebene Treibhausgasneutralität, umgesetzt werden können.

Durch eine Zuordnung der Netzausbaumaßnahmen zu den jeweiligen Bedarfsträgern könne eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit des ermittelten Netzausbaus, auch vor dem Hintergrund möglicher Rechtsänderungen, erfolgen. Die von der Bundesnetzagentur geforderte Modellierungsvariante marktbasierter Instrumente als Alternative zum Netzausbau verfolge das Ziel, zusätzlichen Netzausbau in den Erdgasfernleitungsnetzen zu begrenzen.

Fortgang der Gasnetzplanung

Auf der Grundlage des Szenariorahmens erarbeiten die Fernleitungsnetzbetreiber jetzt den Netzentwicklungsplan Gas 2022-2032. Auch dieser wird mit der Öffentlichkeit konsultiert werden und bedarf der Prüfung durch die Bundesnetzagentur.

Der aktuelle Szenariorahmen für den NEP Gas 2022-2032 steht auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zur Einsicht bereit.

Donnerstag, 20.01.2022, 12:10 Uhr
Susanne Harmsen

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