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Energie & Management > Netze - Bundesnetzagentur auch für Thüringen zuständig
Netze

Bundesnetzagentur auch für Thüringen zuständig

Für die Regulierung der insgesamt 56 Strom- und Gasnetze in Thüringen ist ab Jahresanfang 2006 nicht mehr der Freistaat sondern die Bundesnetzagentur (BNetzA) zuständig.
Ein entsprechendes Verwaltungsabkommen zwischen dem Land und dem Bundeswirtschaftsministerium wurde am 7. Dezember unterzeichnet, teilte das Wirtschaftsministerium in Erfurt mit. Demnach übernimmt die BNetzA für zunächst fünf Jahre die operative Durchführung der Regulierungsaufgaben. Thüringen behält jedoch die Zuständigkeit für die Fachaufsicht und kann jederzeit einzelne Überprüfungsfälle an

Mittwoch, 7.12.2005, 17:34 Uhr
Michael Pecka
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Bundesnetzagentur auch für Thüringen zuständig
Für die Regulierung der insgesamt 56 Strom- und Gasnetze in Thüringen ist ab Jahresanfang 2006 nicht mehr der Freistaat sondern die Bundesnetzagentur (BNetzA) zuständig.
Ein entsprechendes Verwaltungsabkommen zwischen dem Land und dem Bundeswirtschaftsministerium wurde am 7. Dezember unterzeichnet, teilte das Wirtschaftsministerium in Erfurt mit. Demnach übernimmt die BNetzA für zunächst fünf Jahre die operative Durchführung der Regulierungsaufgaben. Thüringen behält jedoch die Zuständigkeit für die Fachaufsicht und kann jederzeit einzelne Überprüfungsfälle an

Mittwoch, 7.12.2005, 17:34 Uhr
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