Das Bundeskartellamt, Bonn, hat einen Verweisungsantrag bei der Europäischen Kommission gestellt, um selbst den Zusammenschluss des Ölkonzerns Shell und der RWE-Tochter DEA zu prüfen.
Zuvor hatten sich die Unternehmen aufgrund ihrer Größe bei der Europäischen Kommission angemeldet, die Fusionen von Firmen mit einem Gesamtumsatz von über 5 Mrd. Euro entscheidet. Da der wirtschaftliche und wettbewerbliche Schwerpunkt der Fusion auf den deutschen Mineralölmärkten liege, könne das Kartellamt aufgrund seiner langjährigen deutschen Marktkenntnis das Kartellrecht effizient anwende
Montag, 6.08.2001, 09:04 Uhr
Aurelia Forreiter
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