Die Wettbewerbshüter in Bonn sehen in der Verbindung Eon/Ruhrgas eine Verstärkung „marktbeherrschender Stellungen sowohl beim Absatz von Gas als auch von Strom“.
Zur Begründung der Verweigerung sagte der Präsident des Bundeskartellamtes Ulf Böge: „Die Verbindung von Eon und Ruhrgas in einer Phase beginnender Liberalisierung auf den Gasmärkten würde die marktbeherrschende Stellung der Ruhrgas zementieren. Die Chancen für wirksamen Wettbewerb durch andere Ferngasunternehmen würden erheblich beeinträchtigt. Es war auch zu befürchten, dass die Marktposit
Montag, 21.01.2002, 15:27 Uhr
Helmut Sendner
© 2024 Energie & Management GmbH