Die Berliner Bewag ist nicht länger wegen der Verweigerung von Stromdurchleitungen im Visier des Bundeskartellamts.
Nach Angaben der Behörde sind die auf Veranlassung von RWE, EnBW und Vasa Energy ergangenen Verfügungen, die Durchleitung zu gewähren, mit der Fertigstellung einer zweiten Anbindung an das deutsche Verbundnetz hinfällig geworden. Hintergrund: Die Bewag hatte die Durchleitung mit dem Argument, sie benöti
Mittwoch, 15.11.2000, 15:52 Uhr
Angelika Riedel
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