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Energie & Management > Elektrofahrzeuge - Bundeskartellamt kritisiert Flächenvergabe für Ladeinfrastruktur
Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
Elektrofahrzeuge

Bundeskartellamt kritisiert Flächenvergabe für Ladeinfrastruktur

In seinem ersten Sachstandsbericht zur Sektoruntersuchung „Infrastruktur bei Ladesäulen“ kritisiert das Bundeskartellamt zu wenige Flächenausschreibungen und andere Markthindernisse.
Mit einem ersten Sachstandsbericht meldet sich am 12. Oktober das Bundeskartellamt. Die „Sektoruntersuchung zur Bereitstellung und Vermarktung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“ laufe allerdings weiter. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, betonte: „Ein funktionierender Wettbewerb bei den Ladesäulen wird eine flächendeckende Versorgung, angemessene Preise und Auswahlmöglichkeiten für Ladekundinnen und -kunden voranbringen.“

Entwicklung der Ladestrompreise

Hohe Preise seien natürlich ein Ärgernis. Die bisherigen Ermittlungen des Bundeskartellamtes hätten jedoch keine Belege dafür ergeben, dass die Ladestrompreise in Deutschland systematisch und flächendeckend überhöht sind. Sollte es in Einzelfällen zu missbräuchlich überhöhten Preisen kommen, könnte dagegen mit dem bestehenden kartellrechtlichen Instrumentarium eingeschritten werden. Mit zunehmendem Ausbau der Infrastruktur und des Wettbewerbs auf diesem Markt würden auch die Preise sinken, meint die Behörde.

Mundt kritisierte allerdings: „Die Transparenz hinsichtlich der Preise und die Nutzerfreundlichkeit an den Ladesäulen sind verbesserungsfähig.“ Neben einem intensiven Wettbewerb könnten hier gezielte ordnungsrechtliche Vorgaben notwendige Verbesserungen bewirken. Die Markt- und Wettbewerbsbedingungen im Bereich der öffentlichen Ladeinfrastruktur seien derzeit aber noch grundlegend andere als bei klassischen Tankstellen. „Daher bin ich auch skeptisch, ob die Erweiterung der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe auf Ladestromtarife hier zielführend wäre“, sagte Mundt und verwies auf genauere Untersuchungen.

Ausschreibungen für Flächen gefordert

Dafür müsse bereits in der Phase des Aufbaus der Infrastruktur ein offener und diskriminierungsfreier Marktzugang gesichert werden. „Mit der Vergabe geeigneter öffentlicher Flächen und finanzieller Fördermittel hat der Staat auch selbst den Schlüssel in der Hand, um den Wettbewerb bei Ladesäulen zu fördern“, mahnte Mundt. Die vorläufigen Ermittlungsergebnisse zeigten dagegen, dass das Instrument der öffentlichen Ausschreibung von Flächen insbesondere auf kommunaler Ebene bisher zu wenig genutzt wird.

Teilweise würden diese Flächen vollständig oder überwiegend an ein und denselben Betreiber vergeben, zum Beispiel das kommunale Stadtwerk. Eine gesetzliche Vorgabe zur diskriminierungsfreien Vergabe dieser Flächen, im Rahmen einer Ausschreibung, könnte dazu beitragen, die Bedingungen für das Entstehen wettbewerblicher Marktstrukturen im Bereich der öffentlichen E-Ladeinfrastruktur zu verbessern, rät das Bundeskartellamt.

Für einen offenen Marktzugang und ein gleiche Bedingungen für alle Anbieter müsse auch die Vergabe staatlicher Fördermittel grundsätzlich diskriminierungsfrei erfolgen. Vor diesem Hintergrund sei es zwar zu begrüßen, dass der Bund bei der Vergabe von Fördermitteln für das sogenannte „Deutschlandnetz“ von Schnellladesäulen auf das Instrument der öffentlichen Ausschreibung zurückgreift. Allerdings sollten auch die konkreten Ausschreibungsbedingungen den wettbewerblichen Zielen ausreichend Rechnung tragen, mahnt das Amt.

Für das Entstehen wettbewerblicher Strukturen seien nicht zuletzt die gewählte Losgröße und der Loszuschnitt von zentraler Bedeutung. Die Festlegung von Preisobergrenzen für die Ladetarife, wie sie für das flächendeckende „Deutschlandnetz“ von Schnellladesäulen beabsichtigt ist, ist hingegen nach Ansicht des Bundeskartellamtes „nicht zielführend“. Solche regulierungsähnlichen Vorgaben verzerrten den Wettbewerb und könnten bereits existierende oder geplante private Angebote verdrängen und damit einem schnellen Ausbau entgegenstehen.

Reguliertes Modell nicht erforderlich

Neben der Fusionskontrolle stünden zur Kontrolle des Wettbewerbs insbesondere auch die Instrumente der Missbrauchsaufsicht zur Verfügung. Diese wurden im Zuge der 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im Bereich des Schutzes abhängiger Unternehmen auch nochmals erweitert, schreibt das Bundeskartellamt. Mundt erläuterte: „Ein reguliertes Durchleitungsmodell wie bei den Stromnetzen ist nach unserer Einschätzung nicht der richtige Ansatz.“

Sofern ein offener und diskriminierungsfreier Marktzugang sichergestellt sei, könne und sollte eine aufwändige und gerade in der Markthochlaufphase fehleranfällige Regulierung vielmehr vermieden werden. Die endgültigen Ergebnisse und Handlungsempfehlungen werden nach vollständiger Auswertung in einem Abschlussbericht vorgestellt.

Der Sachstandsbericht des Bundeskartellamtes kann im Internet werden.

Dienstag, 12.10.2021, 13:37 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Elektrofahrzeuge - Bundeskartellamt kritisiert Flächenvergabe für Ladeinfrastruktur
Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
Elektrofahrzeuge
Bundeskartellamt kritisiert Flächenvergabe für Ladeinfrastruktur
In seinem ersten Sachstandsbericht zur Sektoruntersuchung „Infrastruktur bei Ladesäulen“ kritisiert das Bundeskartellamt zu wenige Flächenausschreibungen und andere Markthindernisse.
Mit einem ersten Sachstandsbericht meldet sich am 12. Oktober das Bundeskartellamt. Die „Sektoruntersuchung zur Bereitstellung und Vermarktung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“ laufe allerdings weiter. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, betonte: „Ein funktionierender Wettbewerb bei den Ladesäulen wird eine flächendeckende Versorgung, angemessene Preise und Auswahlmöglichkeiten für Ladekundinnen und -kunden voranbringen.“

Entwicklung der Ladestrompreise

Hohe Preise seien natürlich ein Ärgernis. Die bisherigen Ermittlungen des Bundeskartellamtes hätten jedoch keine Belege dafür ergeben, dass die Ladestrompreise in Deutschland systematisch und flächendeckend überhöht sind. Sollte es in Einzelfällen zu missbräuchlich überhöhten Preisen kommen, könnte dagegen mit dem bestehenden kartellrechtlichen Instrumentarium eingeschritten werden. Mit zunehmendem Ausbau der Infrastruktur und des Wettbewerbs auf diesem Markt würden auch die Preise sinken, meint die Behörde.

Mundt kritisierte allerdings: „Die Transparenz hinsichtlich der Preise und die Nutzerfreundlichkeit an den Ladesäulen sind verbesserungsfähig.“ Neben einem intensiven Wettbewerb könnten hier gezielte ordnungsrechtliche Vorgaben notwendige Verbesserungen bewirken. Die Markt- und Wettbewerbsbedingungen im Bereich der öffentlichen Ladeinfrastruktur seien derzeit aber noch grundlegend andere als bei klassischen Tankstellen. „Daher bin ich auch skeptisch, ob die Erweiterung der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe auf Ladestromtarife hier zielführend wäre“, sagte Mundt und verwies auf genauere Untersuchungen.

Ausschreibungen für Flächen gefordert

Dafür müsse bereits in der Phase des Aufbaus der Infrastruktur ein offener und diskriminierungsfreier Marktzugang gesichert werden. „Mit der Vergabe geeigneter öffentlicher Flächen und finanzieller Fördermittel hat der Staat auch selbst den Schlüssel in der Hand, um den Wettbewerb bei Ladesäulen zu fördern“, mahnte Mundt. Die vorläufigen Ermittlungsergebnisse zeigten dagegen, dass das Instrument der öffentlichen Ausschreibung von Flächen insbesondere auf kommunaler Ebene bisher zu wenig genutzt wird.

Teilweise würden diese Flächen vollständig oder überwiegend an ein und denselben Betreiber vergeben, zum Beispiel das kommunale Stadtwerk. Eine gesetzliche Vorgabe zur diskriminierungsfreien Vergabe dieser Flächen, im Rahmen einer Ausschreibung, könnte dazu beitragen, die Bedingungen für das Entstehen wettbewerblicher Marktstrukturen im Bereich der öffentlichen E-Ladeinfrastruktur zu verbessern, rät das Bundeskartellamt.

Für einen offenen Marktzugang und ein gleiche Bedingungen für alle Anbieter müsse auch die Vergabe staatlicher Fördermittel grundsätzlich diskriminierungsfrei erfolgen. Vor diesem Hintergrund sei es zwar zu begrüßen, dass der Bund bei der Vergabe von Fördermitteln für das sogenannte „Deutschlandnetz“ von Schnellladesäulen auf das Instrument der öffentlichen Ausschreibung zurückgreift. Allerdings sollten auch die konkreten Ausschreibungsbedingungen den wettbewerblichen Zielen ausreichend Rechnung tragen, mahnt das Amt.

Für das Entstehen wettbewerblicher Strukturen seien nicht zuletzt die gewählte Losgröße und der Loszuschnitt von zentraler Bedeutung. Die Festlegung von Preisobergrenzen für die Ladetarife, wie sie für das flächendeckende „Deutschlandnetz“ von Schnellladesäulen beabsichtigt ist, ist hingegen nach Ansicht des Bundeskartellamtes „nicht zielführend“. Solche regulierungsähnlichen Vorgaben verzerrten den Wettbewerb und könnten bereits existierende oder geplante private Angebote verdrängen und damit einem schnellen Ausbau entgegenstehen.

Reguliertes Modell nicht erforderlich

Neben der Fusionskontrolle stünden zur Kontrolle des Wettbewerbs insbesondere auch die Instrumente der Missbrauchsaufsicht zur Verfügung. Diese wurden im Zuge der 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im Bereich des Schutzes abhängiger Unternehmen auch nochmals erweitert, schreibt das Bundeskartellamt. Mundt erläuterte: „Ein reguliertes Durchleitungsmodell wie bei den Stromnetzen ist nach unserer Einschätzung nicht der richtige Ansatz.“

Sofern ein offener und diskriminierungsfreier Marktzugang sichergestellt sei, könne und sollte eine aufwändige und gerade in der Markthochlaufphase fehleranfällige Regulierung vielmehr vermieden werden. Die endgültigen Ergebnisse und Handlungsempfehlungen werden nach vollständiger Auswertung in einem Abschlussbericht vorgestellt.

Der Sachstandsbericht des Bundeskartellamtes kann im Internet werden.

Dienstag, 12.10.2021, 13:37 Uhr
Susanne Harmsen

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