Das Bundeskartellamt ist der Ansicht, dass der deutsche Energiemarkt aufgrund der vollständigen Öffnung gute Voraussetzungen für einen funktionierenden Wettbewerb bietet. Allerdings hätten sich überhöhte Netznutzungsentgelte, die bis zu 80 % des Endpreises für Haushaltskunden bestimmten und den Unternehmen Quersubventionierungen ermöglichten, als zentrales Wettbewerbshemmnis erwiesen, sagte Dr. Susanne Parlasca, stellvetretende Abteilungsleiterin der 11. Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes, Bonn, auf dem Kongress „Stadtwerke 2003“ in Berlin.
In der Folge sei der Wettbewerb fünf Jahre nach der Liberalisierung beinahe vollständig erlahmt. Das Duopol RWE/Eon beherrsche den Markt der Strom-Weiterverteiler sowie der Großkunden. Die vormaligen örtlichen Monopolversorger kontrollierten bis zu 95 % der regionalen Märkte. Ausländischen Anbieter hätten sich – teilweise auch aus anderen Gründen – vom deutschen Markt verabschiedet,
Freitag, 9.05.2003, 14:46 Uhr
Cerstin Gammelin
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