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Energie & Management > Smart Meter - Bundeskabinett verabschiedet neues Digitalisierungsgesetz
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck am 11. Januar 2023. Quelle: Screenshot E&M
Smart Meter

Bundeskabinett verabschiedet neues Digitalisierungsgesetz

Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende hat das Bundeskabinett einen verbindlichen Rollout-Plan auf den Weg gebracht.
Bei der offiziellen Ankündigung des Neustarts der Digitalisierung der Energiewende durch Robert Habeck (Grüne) im Oktober 2022 hatte der Bundeswirtschaftsminister bereits verlauten lassen, das entsprechende Gesetz müsse nicht wie andere Gesetze 2022 „durchgepeitscht“ werden. Dennoch gelte es, „mit Hochdruck in den Gesetzgebungsprozess zu kommen. „Wir haben wirklich Jahre verloren“, so der Minister mit Blick auf den bisher sehr bürokratischen, komplizierten und noch dazu rechtlich umstrittenen Smart Meter Rollout.

Das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende soll nun Vereinfachungen und mehr Tempo bringen. Nach einem ersten Referentenentwurf, der Ressortabstimmung und einer Konsultationsphase mit der Energiewirtschaft im Dezember hat das Kabinett am 11. Januar 2023 den Gesetzentwurf verabschiedet.
Die bisherigen Fortschritte bei der Digitalisierung des Energiesystems seien zu gering, zu langsam und zu spät gekommen, sagte Habeck im Rahmen eines Pressestatements im Anschluss an die Kabinettssitzung, ohne über die Gründe dafür spekulieren und „nachtreten“ zu wollen.

Das neue Gesetz solle und werde zu einer deutlichen Beschleunigung führen, sagte Habeck. „Wir räumen eine Reihe von rechtlichen Hürden aus dem Weg. Wir vereinfachen die Planung, wo es nur geht und wir schaffen dadurch Investitionssicherheit“, so der Bundeswirtschaftsminister.

Habeck hob den verbindlichen Rollout-Plan bis 2030 hervor. Bis dann sollen beispielsweise alle Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden. Gleichzeitig gebe es ein Recht auf Einbau für diejenigen, die unterhalb dieser Schwelle liegen. Wer den Einbau eines Basiszählers mit Smart Meter Gateway wünsche, müsse diesen auch spätestens nach vier Monaten bekommen.
 
Überblick über den Neustart des Smart Meter Rollouts
 (zum Vergrößern bitte auf die Grafik klicken)
Quelle: BMWK
 
Frist für freiwilligen Einbau höchstens vier Monate
 
Aus Sicht des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ist dieses Vorgehen jedoch in der Hochlaufphase ineffizient. Denn alle Kundenwünsche wären vorzuziehen, unabhängig von ihrem Nutzen für das Gesamtsystem, gibt Kerstin Andreae zu bedenken. Wichtig sei eine Priorisierung für die Messstellenbetreiber, nach der Pflichteinbaufälle beispielsweise prioritär behandelt werden können, so die BDEW-Hauptgeschäftsführerin. So könnten Messstellenbetreiber den Rollout effizienter planen und umsetzen.

„Wir gestalten den Rollout agil“, betonte Habeck. Dadurch könne der Rollout direkt mit den bereits zertifizierten Geräten erfolgen. Weitere Funktionen, etwa das Steuern oder das Schalten von Anlagen, können über ein Software-Update bereitgestellt werden. In einer Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) heißt es, die Branche erhalte auf diese Weise eine „Warmlaufphase“, in der Prozesse aufgebaut und Anwendungen „geübt“ werden könnten – noch bevor der Pflichtrollout starte.

Damit entfällt die bisherige Funktionsfreigabe in der Form der Markterklärung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) inklusive der Drei-Hersteller-Regel. Nun müssen nicht mehr mindestens drei für einen bestimmten Funktionsumfang zertifizierte Smart Meter Gateways am Markt verfügbar sein, bevor der Rollout offiziell beginnen kann. „Heute sagen wir: Das beste Gerät hat die besten Chancen am Markt“, so Habeck.
 
Überprüfung der Kostenaufteilung möglicherweise 2025
 
Eine besondere Erwähnung war dem Minister auch die Aufteilung der Kosten wert. Künftig werden die Netzbetreiber an den Kosten beteiligt, sodass beispielsweise Privathaushalte nach wie vor nur 20 Euro jährlich für Zähler und Messstellenbetrieb bezahlen müssen. Es ist allerdings eine Verordnungsermächtigung vorgesehen, nach der 2025 überprüft werden soll, ob die Kostenaufteilung revidiert werden muss. Die Argumentation des BMWK hinter der nun vorgesehenen Regelung: Die Netzbetreiber profitieren in besonderem Maße von den intelligenten Messsystemen, da sie das Niederspannungsnetz mit all seinen flexiblen Verbrauchern und Erzeugern – bisher eine Black Box – nun transparent machen, um es besser steuern beziehungsweise stabilisieren zu können.

Dabei werde dem Datenschutz eine besonders hohe Priorität eingeräumt. Im Grunde werde der Datenschutz durch das neue Gesetz gewährleistet, das Regelung zur Erhebung, Übermittlung, Anonymisierung und Löschung von Daten enthält. „Ich denke, damit können alle Sorgen, die die Bürgerinnen und Bürger haben könnten, genommen werden“, so Habeck.

Die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger will Habeck vor allem über flexible Tarife erreichen. Bis 2025 müssen alle Energieversorger dynamische Tarife anbieten. Diese sollen helfen, je nach Auslastung des Netzes, durch Preissignale eine Verlagerung des Verbrauchs anzureizen.

Unter das grundsätzliche Lob der Verbände für das neue Gesetz mischt sich auch vereinzelt Kritik von Verbandsseite. BDEW-Chefin Andreae hält etwa die Chance für verpasst, zu einer deutlichen Vereinfachung des Messstellenbetriebs durch eine Modernisierung der eichrechtlichen Vorschriften zu kommen, was ursprünglich angedacht war.

Mittwoch, 11.01.2023, 16:28 Uhr
Fritz Wilhelm
Energie & Management > Smart Meter - Bundeskabinett verabschiedet neues Digitalisierungsgesetz
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck am 11. Januar 2023. Quelle: Screenshot E&M
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Bundeskabinett verabschiedet neues Digitalisierungsgesetz
Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende hat das Bundeskabinett einen verbindlichen Rollout-Plan auf den Weg gebracht.
Bei der offiziellen Ankündigung des Neustarts der Digitalisierung der Energiewende durch Robert Habeck (Grüne) im Oktober 2022 hatte der Bundeswirtschaftsminister bereits verlauten lassen, das entsprechende Gesetz müsse nicht wie andere Gesetze 2022 „durchgepeitscht“ werden. Dennoch gelte es, „mit Hochdruck in den Gesetzgebungsprozess zu kommen. „Wir haben wirklich Jahre verloren“, so der Minister mit Blick auf den bisher sehr bürokratischen, komplizierten und noch dazu rechtlich umstrittenen Smart Meter Rollout.

Das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende soll nun Vereinfachungen und mehr Tempo bringen. Nach einem ersten Referentenentwurf, der Ressortabstimmung und einer Konsultationsphase mit der Energiewirtschaft im Dezember hat das Kabinett am 11. Januar 2023 den Gesetzentwurf verabschiedet.
Die bisherigen Fortschritte bei der Digitalisierung des Energiesystems seien zu gering, zu langsam und zu spät gekommen, sagte Habeck im Rahmen eines Pressestatements im Anschluss an die Kabinettssitzung, ohne über die Gründe dafür spekulieren und „nachtreten“ zu wollen.

Das neue Gesetz solle und werde zu einer deutlichen Beschleunigung führen, sagte Habeck. „Wir räumen eine Reihe von rechtlichen Hürden aus dem Weg. Wir vereinfachen die Planung, wo es nur geht und wir schaffen dadurch Investitionssicherheit“, so der Bundeswirtschaftsminister.

Habeck hob den verbindlichen Rollout-Plan bis 2030 hervor. Bis dann sollen beispielsweise alle Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden. Gleichzeitig gebe es ein Recht auf Einbau für diejenigen, die unterhalb dieser Schwelle liegen. Wer den Einbau eines Basiszählers mit Smart Meter Gateway wünsche, müsse diesen auch spätestens nach vier Monaten bekommen.
 
Überblick über den Neustart des Smart Meter Rollouts
 (zum Vergrößern bitte auf die Grafik klicken)
Quelle: BMWK
 
Frist für freiwilligen Einbau höchstens vier Monate
 
Aus Sicht des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ist dieses Vorgehen jedoch in der Hochlaufphase ineffizient. Denn alle Kundenwünsche wären vorzuziehen, unabhängig von ihrem Nutzen für das Gesamtsystem, gibt Kerstin Andreae zu bedenken. Wichtig sei eine Priorisierung für die Messstellenbetreiber, nach der Pflichteinbaufälle beispielsweise prioritär behandelt werden können, so die BDEW-Hauptgeschäftsführerin. So könnten Messstellenbetreiber den Rollout effizienter planen und umsetzen.

„Wir gestalten den Rollout agil“, betonte Habeck. Dadurch könne der Rollout direkt mit den bereits zertifizierten Geräten erfolgen. Weitere Funktionen, etwa das Steuern oder das Schalten von Anlagen, können über ein Software-Update bereitgestellt werden. In einer Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) heißt es, die Branche erhalte auf diese Weise eine „Warmlaufphase“, in der Prozesse aufgebaut und Anwendungen „geübt“ werden könnten – noch bevor der Pflichtrollout starte.

Damit entfällt die bisherige Funktionsfreigabe in der Form der Markterklärung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) inklusive der Drei-Hersteller-Regel. Nun müssen nicht mehr mindestens drei für einen bestimmten Funktionsumfang zertifizierte Smart Meter Gateways am Markt verfügbar sein, bevor der Rollout offiziell beginnen kann. „Heute sagen wir: Das beste Gerät hat die besten Chancen am Markt“, so Habeck.
 
Überprüfung der Kostenaufteilung möglicherweise 2025
 
Eine besondere Erwähnung war dem Minister auch die Aufteilung der Kosten wert. Künftig werden die Netzbetreiber an den Kosten beteiligt, sodass beispielsweise Privathaushalte nach wie vor nur 20 Euro jährlich für Zähler und Messstellenbetrieb bezahlen müssen. Es ist allerdings eine Verordnungsermächtigung vorgesehen, nach der 2025 überprüft werden soll, ob die Kostenaufteilung revidiert werden muss. Die Argumentation des BMWK hinter der nun vorgesehenen Regelung: Die Netzbetreiber profitieren in besonderem Maße von den intelligenten Messsystemen, da sie das Niederspannungsnetz mit all seinen flexiblen Verbrauchern und Erzeugern – bisher eine Black Box – nun transparent machen, um es besser steuern beziehungsweise stabilisieren zu können.

Dabei werde dem Datenschutz eine besonders hohe Priorität eingeräumt. Im Grunde werde der Datenschutz durch das neue Gesetz gewährleistet, das Regelung zur Erhebung, Übermittlung, Anonymisierung und Löschung von Daten enthält. „Ich denke, damit können alle Sorgen, die die Bürgerinnen und Bürger haben könnten, genommen werden“, so Habeck.

Die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger will Habeck vor allem über flexible Tarife erreichen. Bis 2025 müssen alle Energieversorger dynamische Tarife anbieten. Diese sollen helfen, je nach Auslastung des Netzes, durch Preissignale eine Verlagerung des Verbrauchs anzureizen.

Unter das grundsätzliche Lob der Verbände für das neue Gesetz mischt sich auch vereinzelt Kritik von Verbandsseite. BDEW-Chefin Andreae hält etwa die Chance für verpasst, zu einer deutlichen Vereinfachung des Messstellenbetriebs durch eine Modernisierung der eichrechtlichen Vorschriften zu kommen, was ursprünglich angedacht war.

Mittwoch, 11.01.2023, 16:28 Uhr
Fritz Wilhelm

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