Das Bundeskabinett hat am 12. März der vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) erarbeiteten Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) für Biogas zugestimmt.
Die GasNZV regelt das Zusammenspiel zwischen Biogas-Einspeisern und den Netzbetreibern. Nach Ansicht des BMWi ist die Verordnung "eine wichtige Weichenstellung für eine vorrangige und kostengünstige Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz". Durch die zunehmende Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz wird laut Bundeswirtschaftsminister Michael Glos "die Abhängigkeit von ausländischen Gas
Mittwoch, 12.03.2008, 15:37 Uhr
Michael Pecka
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