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Betreiber von Windenergie- und Photovoltaikanlagen sollten mögliche Entschädigungsansprüche noch vor Jahresende prüfen, rät Rechtsanwalt David Ferrazini*.
Ist das Stromnetz in einzelnen Bereichen des Verteil- oder Übertragungsnetzes über-lastet, spricht man von einem Netzengpass. Netzbetreiber können in solchen Fällen Windenergie- und Photovoltaikanlagen abregeln. Im Gegenzug für das Einspeisemanagement erhalten die Betreiber der Anlagen eine Entschädigung. Ob unter den Begriff des Netzengpasses etwa auch Reparatur-, Instandhaltungs- und Netzausbaum
Montag, 2.11.2020, 14:03 Uhr
Redaktion
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