Der Bundesgerichtshof hat gestern einen Rechtsstreit zur Anwendung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zwischen der Schleswag AG, Rendsburg, und mehreren Betreibern von Windkraftanlagen verhandelt.
Die klagenden Unternehmen hatten 1999 Windkraftanlagen errichtet und verlangen von der Schleswag AG die Abnahme des erzeugten Stroms im Sinne des EEG. Die Schleswag hingegen beharrt darauf, nicht zur Stromabnahme verpflichtet zu sein, weil die Einspeisung des regenerativ erzeugten Stroms die technische Aufnahmekapazität ihres Verteilungsnetzes überschreite, heißt es in einer Veröffentlichung des B
Donnerstag, 15.05.2003, 16:53 Uhr
Michael Pecka
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