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Energie & Management > Recht - Bundesgerichtshof bestätigt
Bild: Shutterstock
Recht

Bundesgerichtshof bestätigt "Xgen" Gas

Für den BGH ist der von der Bundesnetzagentur für die Gasnetzbetreiber festgelegte generelle sektorale Produktivitätsfaktor, kurz „Xgen“ genannt, rechtskonform.
„Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute den von der Bundesnetzagentur für Gasnetzbetreiber festgelegten Produktivitätsfaktor (Xgen) bestätigt“, teilte der Energieverband BDEW am 26. Januar mit. Der Faktor war von der Behörde im Februar 2018 auf 0,49 % für die 3. Regulierungsperiode (2018 - 2022) festgelegt worden. Die Branche hielt das für zu hoch und ist seinerzeit juristisch dagegen vorgegangen. In der Vorinstanz hatte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf den Gasnetzbetreibern noch recht gegeben.

Der Produktivitätsfaktor Xgen legt fest, um wie viel die Produktivität der Branche in einer Regulierungsperiode steigt beziehungsweise steigen muss. Der nun bestätigte Xgen-Faktor wirkt sich dabei mindernd auf die jährliche Anpassung der Erlösobergrenzen aller Gasnetzbetreiber aus. Dabei wird unterstellt, dass die Netzwirtschaft in der Lage wäre, ihre Produktivität stärker zu steigern und bessere Einstandspreise (zum Beispiel für Kabel, Baumaterialien und Fahrzeuge) zu realisieren als der Durchschnitt der deutschen Volkswirtschaft. Ein Xgen von 0,49 % bedeutet für die Gasnetzbetreiber daher echte Mindereinnahmen.

Hunderte von Verteilnetzbetreibern hatten Beschwerde eingelegt

Der BDEW bedauert die Entscheidung des Bundesgerichtshofes. „Die Kritikpunkte der Branche und des OLG Düsseldorf sind zwar nicht ausgeräumt worden, laut Bundesgerichtshof hat die Bundesnetzagentur jedoch innerhalb ihres Ermessensspielraums entschieden“, heißt es vom Verband. Den Netzbetreibern würden dadurch Produktivitätssteigerungen abverlangt, die weit über denen anderer Wirtschaftsbranchen in Deutschland liegen.

Hunderte von Verteilnetzbetreibern hatten gegen den Xgen Gas damals Beschwerde eingelegt. Sie hatten auf methodische Fehler bei der Berechnung des Faktors hingewiesen und zu hohe Kostensenkungsvorgaben kritisiert. Das OLG Düsseldorf sah das in seiner Entscheidung vom Juli 2019 ebenso und hob die Festlegung der Bundesnetzagentur zum Xgen auf. 

Dienstag, 26.01.2021, 16:35 Uhr
Stefan Sagmeister
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Bundesgerichtshof bestätigt "Xgen" Gas
Für den BGH ist der von der Bundesnetzagentur für die Gasnetzbetreiber festgelegte generelle sektorale Produktivitätsfaktor, kurz „Xgen“ genannt, rechtskonform.
„Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute den von der Bundesnetzagentur für Gasnetzbetreiber festgelegten Produktivitätsfaktor (Xgen) bestätigt“, teilte der Energieverband BDEW am 26. Januar mit. Der Faktor war von der Behörde im Februar 2018 auf 0,49 % für die 3. Regulierungsperiode (2018 - 2022) festgelegt worden. Die Branche hielt das für zu hoch und ist seinerzeit juristisch dagegen vorgegangen. In der Vorinstanz hatte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf den Gasnetzbetreibern noch recht gegeben.

Der Produktivitätsfaktor Xgen legt fest, um wie viel die Produktivität der Branche in einer Regulierungsperiode steigt beziehungsweise steigen muss. Der nun bestätigte Xgen-Faktor wirkt sich dabei mindernd auf die jährliche Anpassung der Erlösobergrenzen aller Gasnetzbetreiber aus. Dabei wird unterstellt, dass die Netzwirtschaft in der Lage wäre, ihre Produktivität stärker zu steigern und bessere Einstandspreise (zum Beispiel für Kabel, Baumaterialien und Fahrzeuge) zu realisieren als der Durchschnitt der deutschen Volkswirtschaft. Ein Xgen von 0,49 % bedeutet für die Gasnetzbetreiber daher echte Mindereinnahmen.

Hunderte von Verteilnetzbetreibern hatten Beschwerde eingelegt

Der BDEW bedauert die Entscheidung des Bundesgerichtshofes. „Die Kritikpunkte der Branche und des OLG Düsseldorf sind zwar nicht ausgeräumt worden, laut Bundesgerichtshof hat die Bundesnetzagentur jedoch innerhalb ihres Ermessensspielraums entschieden“, heißt es vom Verband. Den Netzbetreibern würden dadurch Produktivitätssteigerungen abverlangt, die weit über denen anderer Wirtschaftsbranchen in Deutschland liegen.

Hunderte von Verteilnetzbetreibern hatten gegen den Xgen Gas damals Beschwerde eingelegt. Sie hatten auf methodische Fehler bei der Berechnung des Faktors hingewiesen und zu hohe Kostensenkungsvorgaben kritisiert. Das OLG Düsseldorf sah das in seiner Entscheidung vom Juli 2019 ebenso und hob die Festlegung der Bundesnetzagentur zum Xgen auf. 

Dienstag, 26.01.2021, 16:35 Uhr
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