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Energie & Management > Gasmarkt - Bundesgerichtshof beschränkt Gaspreiskontrolle
Gasmarkt

Bundesgerichtshof beschränkt Gaspreiskontrolle

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 19. November entschieden, dass allein Gaspreiserhöhungen, nicht jedoch der gesamte Gaspreis eines Versorgers einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle unterliegt.

Die Richter des achten Zivilsenats des Karlsruher BGH hoben ein Urteil des Landgerichts Duisburg auf, das auf die Klage eines Kunden der Stadtwerke Dinslaken entschieden hatte, dass der Versorger die Angemessenheit seiner Preise nachweisen müsse. Der Kunde hatte geklagt, nachdem die Stadtwerke ihre Preise für Erdgas zwischen Januar 2005 und April 2006 mehrmals erhöht hatten. Nur Tarifer

Mittwoch, 19.11.2008, 17:43 Uhr
Peter Focht
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Bundesgerichtshof beschränkt Gaspreiskontrolle

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 19. November entschieden, dass allein Gaspreiserhöhungen, nicht jedoch der gesamte Gaspreis eines Versorgers einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle unterliegt.

Die Richter des achten Zivilsenats des Karlsruher BGH hoben ein Urteil des Landgerichts Duisburg auf, das auf die Klage eines Kunden der Stadtwerke Dinslaken entschieden hatte, dass der Versorger die Angemessenheit seiner Preise nachweisen müsse. Der Kunde hatte geklagt, nachdem die Stadtwerke ihre Preise für Erdgas zwischen Januar 2005 und April 2006 mehrmals erhöht hatten. Nur Tarifer

Mittwoch, 19.11.2008, 17:43 Uhr
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