Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 19. November entschieden, dass allein Gaspreiserhöhungen, nicht jedoch der gesamte Gaspreis eines Versorgers einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle unterliegt.
Für nicht utopisch, aber anspruchsvoll hält Jost Eder die Formulierung wirksamer Preisanpassungsklauseln in Energielieferverträgen.
Für nicht utopisch, aber anspruchsvoll hält Jost Eder die Formulierung wirksamer Preisanpassungsklauseln in Energielieferverträgen.
Das Problem steigender Bezugspreise lässt sich mit den aktuellen kartellrechtlichen Untersuchungen gegen Weiterverteiler nicht lösen, meinen Christian Theobald und Axel Kafka*.
Das Problem steigender Bezugspreise lässt sich mit den aktuellen kartellrechtlichen Untersuchungen gegen Weiterverteiler nicht lösen, meinen Christian Theobald und Axel Kafka*.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 19. November entschieden, dass allein Gaspreiserhöhungen, nicht jedoch der gesamte Gaspreis eines Versorgers einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle unterliegt.
Für nicht utopisch, aber anspruchsvoll hält Jost Eder die Formulierung wirksamer Preisanpassungsklauseln in Energielieferverträgen.
Für nicht utopisch, aber anspruchsvoll hält Jost Eder die Formulierung wirksamer Preisanpassungsklauseln in Energielieferverträgen.
Das Problem steigender Bezugspreise lässt sich mit den aktuellen kartellrechtlichen Untersuchungen gegen Weiterverteiler nicht lösen, meinen Christian Theobald und Axel Kafka*.
Das Problem steigender Bezugspreise lässt sich mit den aktuellen kartellrechtlichen Untersuchungen gegen Weiterverteiler nicht lösen, meinen Christian Theobald und Axel Kafka*.