Der für Stromsteuerbefreiung einer KWK-Anlage entscheidende räumliche Zusammenhang zwischen Einspeisung und Entnahme kann auch dann gegeben sein, wenn bei der Stromlieferung das öffentliche Netz benutzt wird, entschied am 20. April der Bundesfinanzhof (BFH) München.
Der Tenor des Ende Juli dem Kläger zugestellten Urteils des BFH (Az. VII R 44/03) lautet wörtlich:„1. Dem in § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG verwendeten Begriff des räumlichen Zusammenhangs lässt sich nicht entnehmen, dass bereits die Einspeisung des in einer begünstigten Kraft-Wärme-Kopplungsanlage erzeugten Stroms in das öffentliche Stromnetz in jedem Fall zu einem Ausschluss der Steuerbefre
Mittwoch, 28.07.2004, 15:29 Uhr
Jan Mühlstein
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