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Energie & Management > Stromnetz - Bundesbedarfsplangesetz mit 35 neuen Vorhaben verabschiedet
Bild: Jonas Rosenberger
Stromnetz

Bundesbedarfsplangesetz mit 35 neuen Vorhaben verabschiedet

Der Bundestag verabschiedete den neuen Bundesbedarfsplan, der unter anderem 35 neue Vorhaben enthält - darunter einen Gleichstrom-Korridor von Schleswig-Holstein ins Ruhrgebiet.
Mit dem Bau von Tausenden Kilometern Stromleitung soll vor allem der in Norddeutschland produzierte Windstrom in industrielle Zentren und in den Süden Deutschlands fließen. Vor allem dort gehen Kohle- und Kernkraftwerke außer Betrieb, deren Leistung ersetzt werden muss.

Von den im Rahmen der Energiewende geplanten knapp 7.700 Kilometern Stromtrasse sind nach Angaben der Bundesnetzagentur erst rund 1.300 Kilometer fertiggestellt. Im September 2020 hatte die Bundesregierung auf Initiative des BMWi das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet.

„Wir straffen die Planungs- und Genehmigungsverfahren für Netzausbauvorhaben und benennen und aktualisieren diejenigen Netzausbauvorhaben, für die ein vordringlicher Bedarf besteht“, erläuterte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Der Netzausbau sei ein Schlüsselelement für eine erfolgreiche Energiewende. Die Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes wird in einem nächsten Schritt abschließend im Bundesrat beraten. Ziel ist der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens noch in diesem Frühjahr.

Die Liste der Netzausbauvorhaben, für die ein vordringlicher Bedarf besteht, wurde aktualisiert. Grundlage ist der Netzentwicklungsplan 2019-2030. Er berücksichtigt erstmals das in dieser Legislaturperiode erhöhte Ziel der Bundesregierung, im Jahr 2030 einen Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch von 65 % zu erreichen. Zugleich wird der Vorschlag zur Lösung der Netzprobleme im Dreiländereck Bayern, Hessen und Thüringen umgesetzt, auf den sich Bundesminister Altmaier sowie die Energieminister der betroffenen Länder im Juni des vergangenen Jahres verständigt hatten.

Im Bundesbedarfsplangesetz werden vor allem Anfangs- und Endpunkte der darin als vordringlich notwendig benannten Vorhaben festgeschrieben. Die konkrete Trassenplanung erfolgt in davon getrennten Verfahren durch die zuständigen Behörden auf Bundes- oder Landesebene. Überdies werden einige gesetzliche Anpassungen vorgenommen, um eine zügige Durchführung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für Netzausbauvorhaben zu fördern. Dazu gehört eine Straffung von Anhörungen im sog. Nachbeteiligungsverfahren.

Rechtsrahmen für Netzbooster und Wasserstoffnetze

Mit einer neu angelegten Speicherregelung im Energiewirtschaftsgesetz werden Vorgaben der europäischen Strombinnenmarkt-Richtlinie in nationales Recht überführt. Damit wird unter anderem ein kurzfristiger Rechtsrahmen für die im Netzentwicklungsplan 2019 bestätigten Netzbooster-Pilotanlagen geschaffen. Dabei handelt es sich um einen innovativen Ansatz zur höheren Auslastung der Bestandsnetze.

Altmaier kündigte zugleich eine umfassende, über die Übergangsregelung hinausgehende Umsetzung der diesbezüglichen Vorgaben der Strombinnenmarkt-Richtlinie an. Sie werde im Rahmen des bevorstehenden Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht erfolgen.

Der Sprecher für Energiepolitik der FDP-Bundestagsfraktion, Martin Neumann, hatte dem Gesetzentwurf zugestimmt. Gleichwohl hinke der Netzausbau den Versprechungen der Bundesregierung kilometerweit hinterher. „Wir müssen umgehend das Tempo beim Netzausbau erhöhen und die Netzplanung ganzheitlich denken, ansonsten gefährden wir unseren bisherigen Fortschritt“, mahnte Neumann zugleich.

In Zukunft werde vor allem die Flexibilität der Übertragungsnetze entscheidend sein. „Dabei sollten jedoch nicht nur das Strom- und Gasnetz berücksichtigt, sondern auch das Thema Wasserstoff stärker mitbedacht werden“, sagte der FDP-Politiker.

Freitag, 29.01.2021, 11:15 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Stromnetz - Bundesbedarfsplangesetz mit 35 neuen Vorhaben verabschiedet
Bild: Jonas Rosenberger
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Bundesbedarfsplangesetz mit 35 neuen Vorhaben verabschiedet
Der Bundestag verabschiedete den neuen Bundesbedarfsplan, der unter anderem 35 neue Vorhaben enthält - darunter einen Gleichstrom-Korridor von Schleswig-Holstein ins Ruhrgebiet.
Mit dem Bau von Tausenden Kilometern Stromleitung soll vor allem der in Norddeutschland produzierte Windstrom in industrielle Zentren und in den Süden Deutschlands fließen. Vor allem dort gehen Kohle- und Kernkraftwerke außer Betrieb, deren Leistung ersetzt werden muss.

Von den im Rahmen der Energiewende geplanten knapp 7.700 Kilometern Stromtrasse sind nach Angaben der Bundesnetzagentur erst rund 1.300 Kilometer fertiggestellt. Im September 2020 hatte die Bundesregierung auf Initiative des BMWi das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet.

„Wir straffen die Planungs- und Genehmigungsverfahren für Netzausbauvorhaben und benennen und aktualisieren diejenigen Netzausbauvorhaben, für die ein vordringlicher Bedarf besteht“, erläuterte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Der Netzausbau sei ein Schlüsselelement für eine erfolgreiche Energiewende. Die Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes wird in einem nächsten Schritt abschließend im Bundesrat beraten. Ziel ist der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens noch in diesem Frühjahr.

Die Liste der Netzausbauvorhaben, für die ein vordringlicher Bedarf besteht, wurde aktualisiert. Grundlage ist der Netzentwicklungsplan 2019-2030. Er berücksichtigt erstmals das in dieser Legislaturperiode erhöhte Ziel der Bundesregierung, im Jahr 2030 einen Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch von 65 % zu erreichen. Zugleich wird der Vorschlag zur Lösung der Netzprobleme im Dreiländereck Bayern, Hessen und Thüringen umgesetzt, auf den sich Bundesminister Altmaier sowie die Energieminister der betroffenen Länder im Juni des vergangenen Jahres verständigt hatten.

Im Bundesbedarfsplangesetz werden vor allem Anfangs- und Endpunkte der darin als vordringlich notwendig benannten Vorhaben festgeschrieben. Die konkrete Trassenplanung erfolgt in davon getrennten Verfahren durch die zuständigen Behörden auf Bundes- oder Landesebene. Überdies werden einige gesetzliche Anpassungen vorgenommen, um eine zügige Durchführung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für Netzausbauvorhaben zu fördern. Dazu gehört eine Straffung von Anhörungen im sog. Nachbeteiligungsverfahren.

Rechtsrahmen für Netzbooster und Wasserstoffnetze

Mit einer neu angelegten Speicherregelung im Energiewirtschaftsgesetz werden Vorgaben der europäischen Strombinnenmarkt-Richtlinie in nationales Recht überführt. Damit wird unter anderem ein kurzfristiger Rechtsrahmen für die im Netzentwicklungsplan 2019 bestätigten Netzbooster-Pilotanlagen geschaffen. Dabei handelt es sich um einen innovativen Ansatz zur höheren Auslastung der Bestandsnetze.

Altmaier kündigte zugleich eine umfassende, über die Übergangsregelung hinausgehende Umsetzung der diesbezüglichen Vorgaben der Strombinnenmarkt-Richtlinie an. Sie werde im Rahmen des bevorstehenden Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht erfolgen.

Der Sprecher für Energiepolitik der FDP-Bundestagsfraktion, Martin Neumann, hatte dem Gesetzentwurf zugestimmt. Gleichwohl hinke der Netzausbau den Versprechungen der Bundesregierung kilometerweit hinterher. „Wir müssen umgehend das Tempo beim Netzausbau erhöhen und die Netzplanung ganzheitlich denken, ansonsten gefährden wir unseren bisherigen Fortschritt“, mahnte Neumann zugleich.

In Zukunft werde vor allem die Flexibilität der Übertragungsnetze entscheidend sein. „Dabei sollten jedoch nicht nur das Strom- und Gasnetz berücksichtigt, sondern auch das Thema Wasserstoff stärker mitbedacht werden“, sagte der FDP-Politiker.

Freitag, 29.01.2021, 11:15 Uhr
Susanne Harmsen

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