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Energie & Management > Politik - Bund will Solarpflicht für Neubauten einführen
Bild: Fotolia/oqopo
Politik

Bund will Solarpflicht für Neubauten einführen

Im Rahmen eines Sofortprogramms zum Klimaschutz plant die Bundesregierung die Einführung einer Pflicht für den Bau einer PV- oder Solarthermieanlage bei Gebäuden.
Der Bund will eine Solarpflicht für Neubauten und größere Dachsanierungen einführen. Das geht aus dem Klimaschutz Sofortprogramm 2022 der Bundesregierung hervor, das der Redaktion vorliegt. Dabei geht es um eine „PV- bzw. Solarthermie-Installationspflicht“. Die Verpflichtung will der Bund im Rahmen der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) einführen. Diese solle von 2023 auf 2022 vorgezogen werden.

Zu Bestandsgebäuden heißt es, dass aus den Förderprogrammen des Bundes ab 2023 keine fossilen Heizungen mehr eine Förderung erhalten. Der EE-Mindestanteil geförderter Hybridlösungen erhöhe sich ab 2025 auf mindestens 55 Prozent. Zugleiche laufe die „Renewable ready“-Förderung spätestens 2023 aus. Die Fördersätze für Biomassekessel werden im Verhältnis zu anderen erneuerbaren Lösungen abgesenkt. Ziel ist es, keine Fehlanreize in diesem Bereich zu setzen.

Das Sofortprogramm will auch Änderungen für die Förderung effizienter Wärmenetze. So sollen die bisher vorgesehenen Finanzmittel des mit dem Klimaschutzprogramm 2030 beschlossenen neuen Förderprogramms BEW zur Transformation fossiler Wärmenetze zwischen 2022 und 2027 aufgestockt werden. In den geförderten Wärmenetzen soll die Wärme zu mindestens 50 % aus nachhaltigen erneuerbaren Energien kommen oder Abwärme nutzen. Die Aufstockung der Mittel diene der Vergrößerung der Reichweite des Programms und reize weitere CO2-einsparende Transformationsmaßnahmen an.

Neben anderen Ankündigungen will die Bundesregierung auch die Offshore-Produktion von grünem Wasserstoff fördern. Dieser soll laut Sofortprogramm insbesondere der Chemie-Industrie zugutekommen und fossilen Wasserstoff ersetzen. Es wäre das erste Mal, dass Wasserstoff auf See erzeugt wird. Im Fokus stehe die Technologieförderung.

Die beabsichtigte Förderung soll voraussichtlich bis 2027 laufen. Erste Flächenausschreibungen sollen 2021/2022 stattfinden. Für die Realisierung der bewilligten Projekte sei ein Zeitraum von mindestens fünf Jahren einzuplanen. Die Förderung soll an die Erzeugungsmengen gekoppelt sein.

Ob allerdings die Regierungskoalitionen von Union und SPD dem Paket im Bundestag in dieser Form auch zustimmen werden, ist noch nicht absehbar.

Solardach-Pflicht auch in Schleswig-Holstein

Unterdessen plant auch das Land Schleswig-Holstein mit seinem Klimaschutzgesetz eine PV-Pflicht auf Nichtwohngebäuden. Im kommenden Jahr soll es in Kraft treten. Wie das Umweltministerium in Kiel mitteilte, werde die PV-Installation auf geeigneten Dachflächen beim Neubau sowie bei Renovierung von mehr als 10 Prozent der Dachfläche von allen Nichtwohngebäuden vorgegeben. Zudem soll bei Neuerrichtung von Parkplätzen mit mehr als 100 Stellplätzen die gleichzeitige Installation von Photovoltaikanlagen auf solchen Flächen zum Standard werden. Außerdem sollen Landesliegenschaften bei Sanierungen und Neubauten grundsätzlich PV erhalten. 

"Ein ambitionierter Ausbau der Photovoltaik ist für die Erreichung der Klimaschutzziele dringend erforderlich", sagt Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne). "Aktuelle Studien sehen ein Potenzial der Photovoltaik auf Gebäuden in Schleswig-Holstein von 7 bis 9 GW vor, derzeit sind nur 1,1 GW realisiert. Dieses Potenzial wollen wir heben."

Freitag, 4.06.2021, 13:54 Uhr
Oliver Ristau
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Bund will Solarpflicht für Neubauten einführen
Im Rahmen eines Sofortprogramms zum Klimaschutz plant die Bundesregierung die Einführung einer Pflicht für den Bau einer PV- oder Solarthermieanlage bei Gebäuden.
Der Bund will eine Solarpflicht für Neubauten und größere Dachsanierungen einführen. Das geht aus dem Klimaschutz Sofortprogramm 2022 der Bundesregierung hervor, das der Redaktion vorliegt. Dabei geht es um eine „PV- bzw. Solarthermie-Installationspflicht“. Die Verpflichtung will der Bund im Rahmen der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) einführen. Diese solle von 2023 auf 2022 vorgezogen werden.

Zu Bestandsgebäuden heißt es, dass aus den Förderprogrammen des Bundes ab 2023 keine fossilen Heizungen mehr eine Förderung erhalten. Der EE-Mindestanteil geförderter Hybridlösungen erhöhe sich ab 2025 auf mindestens 55 Prozent. Zugleiche laufe die „Renewable ready“-Förderung spätestens 2023 aus. Die Fördersätze für Biomassekessel werden im Verhältnis zu anderen erneuerbaren Lösungen abgesenkt. Ziel ist es, keine Fehlanreize in diesem Bereich zu setzen.

Das Sofortprogramm will auch Änderungen für die Förderung effizienter Wärmenetze. So sollen die bisher vorgesehenen Finanzmittel des mit dem Klimaschutzprogramm 2030 beschlossenen neuen Förderprogramms BEW zur Transformation fossiler Wärmenetze zwischen 2022 und 2027 aufgestockt werden. In den geförderten Wärmenetzen soll die Wärme zu mindestens 50 % aus nachhaltigen erneuerbaren Energien kommen oder Abwärme nutzen. Die Aufstockung der Mittel diene der Vergrößerung der Reichweite des Programms und reize weitere CO2-einsparende Transformationsmaßnahmen an.

Neben anderen Ankündigungen will die Bundesregierung auch die Offshore-Produktion von grünem Wasserstoff fördern. Dieser soll laut Sofortprogramm insbesondere der Chemie-Industrie zugutekommen und fossilen Wasserstoff ersetzen. Es wäre das erste Mal, dass Wasserstoff auf See erzeugt wird. Im Fokus stehe die Technologieförderung.

Die beabsichtigte Förderung soll voraussichtlich bis 2027 laufen. Erste Flächenausschreibungen sollen 2021/2022 stattfinden. Für die Realisierung der bewilligten Projekte sei ein Zeitraum von mindestens fünf Jahren einzuplanen. Die Förderung soll an die Erzeugungsmengen gekoppelt sein.

Ob allerdings die Regierungskoalitionen von Union und SPD dem Paket im Bundestag in dieser Form auch zustimmen werden, ist noch nicht absehbar.

Solardach-Pflicht auch in Schleswig-Holstein

Unterdessen plant auch das Land Schleswig-Holstein mit seinem Klimaschutzgesetz eine PV-Pflicht auf Nichtwohngebäuden. Im kommenden Jahr soll es in Kraft treten. Wie das Umweltministerium in Kiel mitteilte, werde die PV-Installation auf geeigneten Dachflächen beim Neubau sowie bei Renovierung von mehr als 10 Prozent der Dachfläche von allen Nichtwohngebäuden vorgegeben. Zudem soll bei Neuerrichtung von Parkplätzen mit mehr als 100 Stellplätzen die gleichzeitige Installation von Photovoltaikanlagen auf solchen Flächen zum Standard werden. Außerdem sollen Landesliegenschaften bei Sanierungen und Neubauten grundsätzlich PV erhalten. 

"Ein ambitionierter Ausbau der Photovoltaik ist für die Erreichung der Klimaschutzziele dringend erforderlich", sagt Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne). "Aktuelle Studien sehen ein Potenzial der Photovoltaik auf Gebäuden in Schleswig-Holstein von 7 bis 9 GW vor, derzeit sind nur 1,1 GW realisiert. Dieses Potenzial wollen wir heben."

Freitag, 4.06.2021, 13:54 Uhr
Oliver Ristau

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