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Energie & Management > Politik - Bund verlängert Finanzierungshilfe für den Energiehandel
Quelle: Shutterstock / canadastock
Politik

Bund verlängert Finanzierungshilfe für den Energiehandel

Die Bundesregierung hat zur Absicherung der Energieversorgung eine wichtige Finanzierungshilfe für Energiehändler um ein Jahr verlängert. 
(dpa) − Es geht dem Bund darum, dass Firmen kurzfristig Kredite der KfW-Bank bekommen und dadurch genug Liquidität haben, die sie für den Handel mit Gas, Strom und Emissionszertifikaten an Terminbörsen hinterlegen müssen. Diese Absicherung über das sogenannte "Margining-Instrument" laufe nun bis Ende 2023, teilten die Bundesministerien für Finanzen und für Wirtschaft am 25. Januar in Berlin mit. Die Kredite können jetzt bis maximal Ende April 2024 laufen − also bis zum Ende des kommenden Winters. 

Nach Ausbruch des Ukraine-Krieges waren die Anforderungen an die Sicherheitsleistungen (Margins) verschärft worden, da die Preise stark schwankten. Die Unternehmen müssen seither also viel mehr Sicherheiten hinterlegen als vor dem Krieg. Haben sie nicht ausreichend Liquidität, können sie nicht handeln. 

Das wiederum könnte negative Folgen für Deutschlands Energieversorgung insgesamt haben. Mit dem Hilfsinstrument wird den Firmen gewissermaßen eine Tür aufgemacht, damit sie an zusätzliche Liquidität kommen können. Billig ist das nicht: Der Zinssatz bemisst sich an beihilferechtlichen Vorgaben und an der Bonität der Firmen. 

"Die hohen und schwankenden Energiepreise sind für unsere Betriebe weiterhin eine Belastung", sagte der Staatssekretär im Finanzministerium, Florian Toncar (FDP). "Mit der Verlängerung des Margining-Finanzierungsinstruments schaffen wir auch Klarheit in der Unterstützung derjenigen, die ohne eigenes Verschulden aufgrund von Besicherungsvorgaben in vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind."

Mittwoch, 25.01.2023, 15:43 Uhr
dpa
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Bund verlängert Finanzierungshilfe für den Energiehandel
Die Bundesregierung hat zur Absicherung der Energieversorgung eine wichtige Finanzierungshilfe für Energiehändler um ein Jahr verlängert. 
(dpa) − Es geht dem Bund darum, dass Firmen kurzfristig Kredite der KfW-Bank bekommen und dadurch genug Liquidität haben, die sie für den Handel mit Gas, Strom und Emissionszertifikaten an Terminbörsen hinterlegen müssen. Diese Absicherung über das sogenannte "Margining-Instrument" laufe nun bis Ende 2023, teilten die Bundesministerien für Finanzen und für Wirtschaft am 25. Januar in Berlin mit. Die Kredite können jetzt bis maximal Ende April 2024 laufen − also bis zum Ende des kommenden Winters. 

Nach Ausbruch des Ukraine-Krieges waren die Anforderungen an die Sicherheitsleistungen (Margins) verschärft worden, da die Preise stark schwankten. Die Unternehmen müssen seither also viel mehr Sicherheiten hinterlegen als vor dem Krieg. Haben sie nicht ausreichend Liquidität, können sie nicht handeln. 

Das wiederum könnte negative Folgen für Deutschlands Energieversorgung insgesamt haben. Mit dem Hilfsinstrument wird den Firmen gewissermaßen eine Tür aufgemacht, damit sie an zusätzliche Liquidität kommen können. Billig ist das nicht: Der Zinssatz bemisst sich an beihilferechtlichen Vorgaben und an der Bonität der Firmen. 

"Die hohen und schwankenden Energiepreise sind für unsere Betriebe weiterhin eine Belastung", sagte der Staatssekretär im Finanzministerium, Florian Toncar (FDP). "Mit der Verlängerung des Margining-Finanzierungsinstruments schaffen wir auch Klarheit in der Unterstützung derjenigen, die ohne eigenes Verschulden aufgrund von Besicherungsvorgaben in vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind."

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