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Energie & Management > Regenerative - Bund und Länder wollen Ausbau überwachen
Bild: K-U Haessler / Fotolia
Regenerative

Bund und Länder wollen Ausbau überwachen

Der neue Bund-Länder-Kooperationsausschuss zum weiteren Ausbau erneuerbarer Energien hat erstmals unter Leitung von Wirtschaftsstaatssekretär Andreas Feicht getagt.
Ein neuer Bund-Länder-Kooperationsausschuss soll den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen. In der ersten Sitzung am 24. März einigten sich die Beteiligten auf ein Monitoring, mit dem der Ausbau mit Blick auf das Ziel von 65 % erneuerbaren Anteil im Strommix 2030 überwacht werden soll. Der Ausschuss soll auf Basis von Länderberichten bis zum 31. August eines Jahres einen Bericht an die Bundesregierung übermitteln.

Der Kooperationsausschuss wurde auf Basis des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 eingerichtet. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern zu vertiefen, um den Ausbau erneuerbarer Stromerzeugung voranzutreiben. Das Grundgerüst für eine Überwachung des Ausbaus wurde aufgesetzt. Hierzu Staatssekretär Andreas Feicht: „Mit einem regelmäßigen Monitoring erhöhen wir die Transparenz beim Erneuerbaren-Ausbau und schaffen so eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Ziele“.

Aufgabe des Kooperationsausschusses sei es, die Ausbauziele der Länder sowie deren Umsetzungsstand besser zu erfassen und so den Zubau erneuerbarer Energieerzeugung insgesamt voranzutreiben. Im Grundgerüst des Monitorings sollen die Entwicklung des Bruttostromverbrauchs, der Zubau erneuerbarer Anlagen, der Abgleich mit Länder-Ausbauzielen sowie Daten zur Flächenverfügbarkeit für Wind an Land oder zum Stand der Genehmigungen beim Thema Repowering abgefragt und erfasst werden.

Mittwoch, 24.03.2021, 14:54 Uhr
Susanne Harmsen
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Bild: K-U Haessler / Fotolia
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Bund und Länder wollen Ausbau überwachen
Der neue Bund-Länder-Kooperationsausschuss zum weiteren Ausbau erneuerbarer Energien hat erstmals unter Leitung von Wirtschaftsstaatssekretär Andreas Feicht getagt.
Ein neuer Bund-Länder-Kooperationsausschuss soll den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen. In der ersten Sitzung am 24. März einigten sich die Beteiligten auf ein Monitoring, mit dem der Ausbau mit Blick auf das Ziel von 65 % erneuerbaren Anteil im Strommix 2030 überwacht werden soll. Der Ausschuss soll auf Basis von Länderberichten bis zum 31. August eines Jahres einen Bericht an die Bundesregierung übermitteln.

Der Kooperationsausschuss wurde auf Basis des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 eingerichtet. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern zu vertiefen, um den Ausbau erneuerbarer Stromerzeugung voranzutreiben. Das Grundgerüst für eine Überwachung des Ausbaus wurde aufgesetzt. Hierzu Staatssekretär Andreas Feicht: „Mit einem regelmäßigen Monitoring erhöhen wir die Transparenz beim Erneuerbaren-Ausbau und schaffen so eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Ziele“.

Aufgabe des Kooperationsausschusses sei es, die Ausbauziele der Länder sowie deren Umsetzungsstand besser zu erfassen und so den Zubau erneuerbarer Energieerzeugung insgesamt voranzutreiben. Im Grundgerüst des Monitorings sollen die Entwicklung des Bruttostromverbrauchs, der Zubau erneuerbarer Anlagen, der Abgleich mit Länder-Ausbauzielen sowie Daten zur Flächenverfügbarkeit für Wind an Land oder zum Stand der Genehmigungen beim Thema Repowering abgefragt und erfasst werden.

Mittwoch, 24.03.2021, 14:54 Uhr
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