Am 23. Oktober wird der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts eine Klage der hessischen Landesregierung gegen die Bundesregierung verhandeln. Der Antrag der Landesregierung bezieht sich auf angeblich mangelhafte Absprachen zu sicherheitstechnischen Nachrüstungen am Block A des südhessischen Kernkraftwerks Biblis mit der Betreiberin RWE Power AG, Essen.
Zur Vorgeschichte: Der Atomkonsens vom 14. Juni 2000 beinhaltet Erklärungen zu den Bedingungen eines Weiterbetriebs von Biblis A sowie zum zeitlichen Ablauf. In den dazugehörigen Anlagen befindet sich folgender Absatz: „Das Bundesumweltministerium (BMU) wird bis spätestens Ende August 2000 gegenüber der hessischen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde Maßnahmen zur Beschleunigung der Genehmigun
Donnerstag, 11.10.2001, 15:38 Uhr
Michael Pecka
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