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Nach der Niederlage vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) will der Umweltverband mit einer Beschwerde Zeit gewinnen.
Der NRW-Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat beim OVG Münster Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt. Das Gericht hatte am 16. Juni die Klage gegen die Betriebsgenehmigung für das Steinkohlekraftwerk der Trianel in Lünen abgewiesen. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Der BUND wolle mit der Beschwerde Zeit gewinnen, um die über 200 Seiten s
Dienstag, 30.08.2016, 17:17 Uhr
Stefan Sagmeister
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