Bild: Fotolia.com, Thorsten Schier
Das Finanzgericht Hamburg lässt Brennelementesteuern in Höhe von 2,2 Mrd. Euro vorläufig an mehrere Kernkraftwerksbetreiber zurückerstatten.
Es habe den Eilrechtsanträgen von fünf Energieversorgern stattgegeben und die Hauptzollämter zur Erstattung der Steuer vorläufig verpflichtet, teilte das Gericht am 14. April in Hamburg mit. Der vierte Senat des Gerichts halte das Kernbrennstoffsteuergesetz für verfassungswidrig, hieß es zur Begründung. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung h
Montag, 14.04.2014, 17:13 Uhr
Michael Pecka
© 2024 Energie & Management GmbH