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Energie & Management > Kraft-Wärme-Kopplung - Bützower Wärme verklagt HEW-Tochter
Kraft-Wärme-Kopplung

Bützower Wärme verklagt HEW-Tochter

Die Bützower Wärme GmbH hat beim Amtsgericht Rostock Klage gegen die Hamburgische Electricitäts-Werke AG (HEW) eingereicht.
Der HEW-Tochter Westmecklenburgische Energieversorgung AG (Wemag), Schwerin, wird vorgeworfen, den produzierten Strom nicht nach dem seit 17. Mai 2000 gültigem KWK-Gesetz zu vergüten. Statt wie bisher 8,5 Pf./kWh biete die Wemag dem Betreiber einer Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage nur noch 5,8 Pf./kWh an.Peter Dethloff, Geschäftsführer der Wärme GmbH, beklagt, dass die HEW die vom Gesetzgeber unkl

Freitag, 26.10.2001, 16:35 Uhr
Michael Pecka
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Bützower Wärme verklagt HEW-Tochter
Die Bützower Wärme GmbH hat beim Amtsgericht Rostock Klage gegen die Hamburgische Electricitäts-Werke AG (HEW) eingereicht.
Der HEW-Tochter Westmecklenburgische Energieversorgung AG (Wemag), Schwerin, wird vorgeworfen, den produzierten Strom nicht nach dem seit 17. Mai 2000 gültigem KWK-Gesetz zu vergüten. Statt wie bisher 8,5 Pf./kWh biete die Wemag dem Betreiber einer Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage nur noch 5,8 Pf./kWh an.Peter Dethloff, Geschäftsführer der Wärme GmbH, beklagt, dass die HEW die vom Gesetzgeber unkl

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