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Zufrieden mit der ersten Ausschreibungsrunde für die Windkraft an Land und der damit erreichten Kostensenkung zeigen sich Bundeswirtschaftsministerium und Bundesnetzagentur.
Seit der Novelle im letzten Jahr sieht das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) vor, dass die Förderbeträge für Strom aus Windkraftanlagen künftig grundsätzlich per Ausschreibung ermittelt werden. Am 19. Mai gab die Bundesnetzagentur die Ergebnisse der im März gestarteten ersten Ausschreibungsrunde für ein Leistungsvolumen von 800
Freitag, 19.05.2017, 15:11 Uhr
Peter Focht
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