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WINDKRAFT OFFSHORE:
BSH macht Weg frei für den Offshore-Ausbau
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat die Erste Verordnung zur Umsetzung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (1. WindSeeV) erlassen.
Mit der Verordnung hat die Behörde die Eignung der Flächen N-3.7, N-3.8 und O-1.3 in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) für die Nutzung durch Windenergie
festgestellt.Die Feststellung der Eignung ist Voraussetzung für die Ausschreibung von Flächen für Offshore-Windenergie in der AWZ durch die Bundesnetzagentur. Aufgrund der 1. WindSeeV können nun Flächen mit einer zu...
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Montag, 21.12.2020, 16:15 Uhr
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