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Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat die Erste Verordnung zur Umsetzung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (1. WindSeeV) erlassen.
Mit der Verordnung hat die Behörde die Eignung der Flächen N-3.7, N-3.8 und O-1.3 in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) für die Nutzung durch Windenergie festgestellt.Die Feststellung der Eignung ist Voraussetzung für die Ausschreibung von Flächen für Offshore-Windenergie in der AWZ
Montag, 21.12.2020, 16:15 Uhr
Peter Koller
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