Bild: Fotolia.com, kreatik
Deutschland darf stromintensiven Unternehmen und der Bahn einen Rabatt auf die „Offshore-Netzumlage“ gewähren.
Einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung hat die Kommission am 27. März positiv beschieden. Der Wettbewerb im Binnenmarkt werde durch die deutsche Beihilfe nicht übermäßig verfälscht, teilte die Kommission in Brüssel mit. Nach dem deutschen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wird für die Anschlusskosten von Offshore-Windanlagen ab 2019 eine gesonderte Abgabe erhoben, die von den S
Dienstag, 27.03.2018, 15:34 Uhr
Tom Weingärtner
© 2024 Energie & Management GmbH