Bild: Fotolia.com, koya979
Deutschland darf energieintensive Betriebe weitgehend von der Umlage zur Förderung von Kraft-Wärme-Koppelungs-Anlagen (KWK) befreien.
Die EU-Kommission genehmigte eine entsprechende deutsche Vorschrift am 23. Mai nach dem europäischen Wettbewerbsrecht. Eine vergleichbare Regelung darf auch Italien einführen. KWK-Anlagen stellten eine besonders effiziente Nutzung von Primärenergie dar, sagte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager zur Begründung. Sie leisteten deshalb einen Beitrag, „die europäischen Energie- und Klimazie
Dienstag, 23.05.2017, 15:27 Uhr
Tom Weingärtner
© 2024 Energie & Management GmbH