Wegen nicht erfolgter Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften über CO2, Luftqualität und luftgetragene Emissionen wird die EU-Kommission jetzt Vertragsverletzungsverfahren gegen acht Mitgliedstaaten einleiten.
An Deutschland, das Vereinigte Königreich, Irland, Griechenland und Spanien ergingen als erste Phase eines förmlichen Vertragsverletzungsverfahrens so genannte Aufforderungsschreiben, weil sie der EU-Kommission keine innerstaatliche Rechtsvorschriften zur Umsetzung einer EU-Rahmenrichtlinie über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität übermittelt haben. Dies hätte bis zum 19. Juli 20
Montag, 15.04.2002, 15:16 Uhr
Kai Eckert
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