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Die Mitgliedsstaaten der EU müssen Verträge über die Lieferung von Öl und Gas mit Drittstaaten in Zukunft vorher mit der EU-Kommission abstimmen.
Mit der zwischen EU-Parlament und Ministerrat vereinbarten Meldepflicht soll sichergestellt werden, dass solche Verträge keine Bestimmungen enthalten, die gegen die Regeln des europäischen Energie-Binnenmarktes verstoßen. Nachverhandlungen von Verträgen, die diese Bedingungen nicht erfüllten, hätten sich in der Vergangenheit als schwierig erwiesen, sagte der Vize-Präsident der EU-Kommission, Maros
Donnerstag, 8.12.2016, 10:14 Uhr
Tom Weingärtner
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