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Deutschland darf Eigenversorger, die Strom aus Anlagen nutzen, die vor 2014 ans Netz gegangen sind, weiter von der EEG-Umlage befreien. Ãœber die KWK-Einbeziehung wird weiter verhandelt.
Die Förderung der erneuerbaren Energien wird seit Jahren über die EEG-Umlage finanziert. Sie wird von den Verbrauchern bezahlt, die ihren Strom aus dem allgemeinen Netz beziehen. Strom für den eigenen Bedarf war davon bis 2014 befreit, was zu einem starken Ausbau der Eigenversorgung in den Unternehmen führte, und die Finanzierung der Förderung in Frage stellte. Deswegen wird die Abgab
Mittwoch, 20.12.2017, 10:25 Uhr
Tom Weingärtner
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