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Die EU-Kommission hat sich mit der Frage zu staatlichen Beihilfen bei der Versicherung von Kernkraftwerken befasst und damit über einen Fall in Belgien entschieden.
Staatliche Bürgschaften für den Betrieb von Kernkraftwerken, für die es keine private Versicherung gibt, sind nach einer Entscheidung der Europäischen Kommission keine staatliche Beihilfe, wenn den Betreibern dadurch kein wirtschaftlicher Vorteil entsteht.
Das belgische Parlament verabschiedete im Dezember vergangenen Jahres ein Gesetz, mit dem die Entschädigung von Opfern nuk
Montag, 17.07.2017, 10:42 Uhr
Tom Weingärtner
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