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Ob die Teilbefreiung stromintensiver Unternehmen in Deutschland von der EEG-Umlage mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist, wird die Europäische Kommission nun in einem Beihilfeverfahren überprüfen.
Die EU-Kommission hat wie erwartet am 18. Dezember ein Prüfverfahren zur Teilbefreiiung von der EEG-Umlage eingeleitet. Wie die Brüsseler Behörde mitteilte, soll dabei auch die Teilbefreiung im Hinblick auf das Grünstromprivileg untersucht werden. Die Eröffnung eines eingehenden Prüfverfahrens gebe den Beteiligten die Möglichkeit, zu der be
Mittwoch, 18.12.2013, 15:12 Uhr
Andreas Kögler
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