Bild: RWE
Der 4. Senat des Finanzgerichts Hamburg hat die im Jahr 2011 eingeführte Brennelementesteuer als verfassungswidrig eingestuft und das Kernbrennstoffsteuergesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung weitergeleitet.
Im Oktober 2011 hatten die beiden Kernkraftwerksbetreiber Eon und RWE Klagen gegen die Brennelementesteuer eingereicht: Der Eon-Konzern hatte über seine Kernkraftwerkstochter im Fall des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld im Frühjahr 2011 knapp 96 Mio. Euro an das zuständige Hauptzollamt abgeführt und gleichzeitig beim Finanzgericht Hamburg Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz geste
Donnerstag, 31.01.2013, 11:20 Uhr
Andreas Kögler
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