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Die deutsche Kernbrennstoffsteuer ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zulässig und mit europäischem Recht vereinbar.
Die in Deutschland erhobene Brennelementesteuer verstoße nicht gegen EU-Richtlinien, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 4. Juni in Luxemburg. Das Finanzgericht Hamburg hatte zuvor eine Klage der Betreibergesellschaft des Kernkraftwerks Emsland in Lingen an den EuGH überstellt. Nach Ansicht der Luxemburger Richter stellt die Erhebung der Brennelementesteuer in Deutschland keine staatlic
Freitag, 5.06.2015, 11:26 Uhr
Kai Eckert
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