Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat als erstes Gericht die umstrittene Brennelementesteuer für verfassungsgemäß erklärt, nachdem andere Richter in entsprechenden Verfahren in München und Hamburg zurvor die Rechtmäßigkeit der Steuer angezweifelt hatten.
Wie das Finanzgericht in Stuttgart mitteilte, sei die Brennelementesteuer sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit dem Europarecht vereinbar. Dies entschieden die Richter in dem Verfahren um vorläufigen Rechtsschutz (AZ 11V2661/11 und 11V4024/11). Gegen die Brennelementesteuer hatte die Karlsruher Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) Klage eingereicht.
Es liege keine Verletzung de
Freitag, 13.01.2012, 13:31 Uhr
Andreas Kögler
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