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Energie & Management > Regulierung - Breitseite gegen Zinsentscheidung der Bundesnetzagentur
Quelle: Fotolia / Bertold Werkmann
Regulierung

Breitseite gegen Zinsentscheidung der Bundesnetzagentur

Gegen die neue Zinsfestschreibung der Bundesnetzagentur für Netzinvestitionen formiert sich Widerstand. Die Front wird massiv.
Der Spitzenverband der Branche ist bekanntlich um Worte nicht verlegen, wenn es um regulatorische Hemmnisse geht. Doch zum juristischen Aufbegehren gegen die Vergütung der Eigenkapitalkosten für Netzinvestitionen, die die Bundesnetzagentur kürzlich festgeschrieben hat, gibt sich der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft zugeknöpft: „Zu Klagen einzelner Mitglieder äußern wir uns nicht“, teilt der BDEW mit. Dabei gäbe es viel zu sagen.

Klartext kommt von Eon-Chef Leonard Birnbaum. „Wir halten das für so angreifbar, dass wir dagegen vorgehen“, sagte er dieser Tage über den Behördenentscheid gegenüber der Presse. Und er ließ durchblicken, dass sich Eon nicht allein sieht auf dem Weg vor Gericht. Wie breit die Front wird, sagte er nicht.

Bis dato hat sich noch keiner seiner Kollegen in anderen Unternehmen öffentlich für den Rechtsstreit ausgesprochen. Manche überlegen offenbar noch. „Wir prüfen eine Beschwerde“, sagt ein Sprecher des Übertragungsnetzbetreibers Amprion. Ähnlich äußert sich der baden-württembergische Energiekonzern EnBW. „Es gibt dazu von unserer Seite her noch keine Entscheidung“, heißt es. Viele andere haben sich bereits entschieden.

„Mehrere hundert“ Beschwerdeverfahren

„Wir bieten den Netzbetreibern eine Prozesskostengemeinschaft an, die sehr regen Zulauf hat“, sagt Stefan Missling, Partner in der Rechtsanwaltskanzlei Becker, Büttner und Held (BBH). Die Kanzlei will den Eigenkapital-Zinssatz gerichtlich überprüfen lassen und wird nach eigenen Angaben „mehrere hundert“ Beschwerdeverfahren begleiten. Frist für die Einreichung der Klage ist der 10. Dezember. Instanz sei das Oberlandesgericht Düsseldorf.

Anders als in der Frage der Klagefront in der Branche hat der BDEW zum Streitgegenstand deutliche Worte. Es sei „völlig unverständlich, dass die Bundesnetzagentur die wiederholt von der Energiebranche aufgezeigten offenkundigen methodischen Schwächen bei der Berechnung des Zinssatzes ignoriert“, moniert der Verband. Die Behörde habe bei „ihrer Einschätzung zur Entwicklung der Kapitalmärkte wesentliche Empfehlungen der Europäischen Zentralbank zur Bewertung der künftigen Renditeerwartung von Investoren nicht beachtet“. Fazit des BDEW: „Der niedrige Eigenkapital-Zins ist zu wenig Anreiz für Investoren, Netzbetreibern das für die Energiewende erforderliche Eigenkapital zur Verfügung zu stellen.“
 

Stichwort Eigenkapitalzinssatz

Die Bundesnetzagentur hatte am 20. Oktober für Strom- und Gasnetzbetreiber einheitlich einen künftigen Eigenkapitalzinssatz für Investitionen in die Netze bei Neuanlagen von 5,07 Prozent und für Altanlagen von 3,51 Prozent festgelegt. Aktuell betragen die Zinssätze 6,91 Prozent für Neuanlagen und 5,12 Prozent für Altanlagen. Die neuen Zinssätze gelten ab der vierten Regulierungsperiode. Diese beginnt für die Gasnetzbetreiber im Jahr 2023, für die Stromnetzbetreiber im Jahr 2024.
 

„Wir haben einerseits im europäischen Vergleich durch die Energiewende den größten Investitionsbedarf in die Netze. Wir bekommen nun aber eine im europäischen Vergleich extrem niedrige Kapitalverzinsung. Das passt definitiv nicht zusammen“, kommentierte EnBW die Berechnungen der Bundesnetzagentur.

Anderen hingegen ging die Absenkung der Verzinsung nicht weit genug. Der Ökostrom-Anbieter Lichtblick etwa hatte sich auf Basis eines Gutachtens der Universität Lüneburg für ein Zinsniveau von 3,79 % bei Neuanlagen und 2,23 % bei Altanlagen ausgesprochen, „Netz-Investitionen wären auch dann weiterhin ein lohnendes Geschäft“, hieß es.

Mittwoch, 24.11.2021, 16:21 Uhr
Manfred Fischer
Energie & Management > Regulierung - Breitseite gegen Zinsentscheidung der Bundesnetzagentur
Quelle: Fotolia / Bertold Werkmann
Regulierung
Breitseite gegen Zinsentscheidung der Bundesnetzagentur
Gegen die neue Zinsfestschreibung der Bundesnetzagentur für Netzinvestitionen formiert sich Widerstand. Die Front wird massiv.
Der Spitzenverband der Branche ist bekanntlich um Worte nicht verlegen, wenn es um regulatorische Hemmnisse geht. Doch zum juristischen Aufbegehren gegen die Vergütung der Eigenkapitalkosten für Netzinvestitionen, die die Bundesnetzagentur kürzlich festgeschrieben hat, gibt sich der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft zugeknöpft: „Zu Klagen einzelner Mitglieder äußern wir uns nicht“, teilt der BDEW mit. Dabei gäbe es viel zu sagen.

Klartext kommt von Eon-Chef Leonard Birnbaum. „Wir halten das für so angreifbar, dass wir dagegen vorgehen“, sagte er dieser Tage über den Behördenentscheid gegenüber der Presse. Und er ließ durchblicken, dass sich Eon nicht allein sieht auf dem Weg vor Gericht. Wie breit die Front wird, sagte er nicht.

Bis dato hat sich noch keiner seiner Kollegen in anderen Unternehmen öffentlich für den Rechtsstreit ausgesprochen. Manche überlegen offenbar noch. „Wir prüfen eine Beschwerde“, sagt ein Sprecher des Übertragungsnetzbetreibers Amprion. Ähnlich äußert sich der baden-württembergische Energiekonzern EnBW. „Es gibt dazu von unserer Seite her noch keine Entscheidung“, heißt es. Viele andere haben sich bereits entschieden.

„Mehrere hundert“ Beschwerdeverfahren

„Wir bieten den Netzbetreibern eine Prozesskostengemeinschaft an, die sehr regen Zulauf hat“, sagt Stefan Missling, Partner in der Rechtsanwaltskanzlei Becker, Büttner und Held (BBH). Die Kanzlei will den Eigenkapital-Zinssatz gerichtlich überprüfen lassen und wird nach eigenen Angaben „mehrere hundert“ Beschwerdeverfahren begleiten. Frist für die Einreichung der Klage ist der 10. Dezember. Instanz sei das Oberlandesgericht Düsseldorf.

Anders als in der Frage der Klagefront in der Branche hat der BDEW zum Streitgegenstand deutliche Worte. Es sei „völlig unverständlich, dass die Bundesnetzagentur die wiederholt von der Energiebranche aufgezeigten offenkundigen methodischen Schwächen bei der Berechnung des Zinssatzes ignoriert“, moniert der Verband. Die Behörde habe bei „ihrer Einschätzung zur Entwicklung der Kapitalmärkte wesentliche Empfehlungen der Europäischen Zentralbank zur Bewertung der künftigen Renditeerwartung von Investoren nicht beachtet“. Fazit des BDEW: „Der niedrige Eigenkapital-Zins ist zu wenig Anreiz für Investoren, Netzbetreibern das für die Energiewende erforderliche Eigenkapital zur Verfügung zu stellen.“
 

Stichwort Eigenkapitalzinssatz

Die Bundesnetzagentur hatte am 20. Oktober für Strom- und Gasnetzbetreiber einheitlich einen künftigen Eigenkapitalzinssatz für Investitionen in die Netze bei Neuanlagen von 5,07 Prozent und für Altanlagen von 3,51 Prozent festgelegt. Aktuell betragen die Zinssätze 6,91 Prozent für Neuanlagen und 5,12 Prozent für Altanlagen. Die neuen Zinssätze gelten ab der vierten Regulierungsperiode. Diese beginnt für die Gasnetzbetreiber im Jahr 2023, für die Stromnetzbetreiber im Jahr 2024.
 

„Wir haben einerseits im europäischen Vergleich durch die Energiewende den größten Investitionsbedarf in die Netze. Wir bekommen nun aber eine im europäischen Vergleich extrem niedrige Kapitalverzinsung. Das passt definitiv nicht zusammen“, kommentierte EnBW die Berechnungen der Bundesnetzagentur.

Anderen hingegen ging die Absenkung der Verzinsung nicht weit genug. Der Ökostrom-Anbieter Lichtblick etwa hatte sich auf Basis eines Gutachtens der Universität Lüneburg für ein Zinsniveau von 3,79 % bei Neuanlagen und 2,23 % bei Altanlagen ausgesprochen, „Netz-Investitionen wären auch dann weiterhin ein lohnendes Geschäft“, hieß es.

Mittwoch, 24.11.2021, 16:21 Uhr
Manfred Fischer

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