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Energie & Management > Kohle - Braunkohletagebau Jänschwalde wieder per Gericht gestoppt
Quelle: Fotolia / kw-on
Kohle

Braunkohletagebau Jänschwalde wieder per Gericht gestoppt

Deutsche Umwelthilfe und Grüne Liga erreichten mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Cottbus, dass der Leag-Tagebau ab 15. Mai erneut wegen hoher Wasserentnahmen gestoppt wird.
Die Umweltschutzverbände Grüne Liga und Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatten Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Cottbus. Die Richter setzen den Hauptbetriebsplan für den Braunkohletagebau Jänschwalde außer Vollzug. Grund ist, dass der Tagebaubetreiber Lausitzer Energie AG (Leag) dort seit Jahren drastisch mehr Grundwasser abpumpt, als es die wasserrechtliche Erlaubnis gestattet. Inzwischen gehe es um ein Vielfaches der erlaubten Jahresmenge.

Das Gericht räumt der Leag einen Zeitpuffer von knapp zwei Monaten bis zum 14. Mai 2022 ein, um die für einen Tagebaustopp erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Die Umweltorganisationen forderten zugleich, das bislang fehlende Rekultivierungskonzept vorzulegen. „Uns geht es in diesem Verfahren um den Schutz der umliegenden Flora-Fauna-Habitat Gebiete, die zunehmend unter dem Grundwasserentzug durch den Tagebaubetrieb leiden“, erläuterte Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Energie kontra Naturschutz

Die Leag kündigte an, den Gerichtsbeschluss genau prüfen zu wollen und gegebenenfalls Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht gegen die Entscheidung einzulegen. „Wir bedauern diese Gerichtsentscheidung zum Tagebau Jänschwalde, die aus unserer Sicht weitreichende Folgen für die Natur und die Strukturentwicklung in der Region um den Tagebau mit sich bringt“, teilte Leag-Bergbauvorstand Phillipp Nellessen mit.

Angesichts der aktuell angespannten Situation auf den Energiemärkten mit weiterhin steigenden Energiepreisen sei es sehr kritisch, die Kohleförderung in Jänschwalde zu stoppen. Uwe Teubner, Konzernbetriebsratsvorsitzender der Leag kommentierte: „Wenn der Tagebau aufgrund des Richterspruchs zwangsangehalten wird, werden rund 500 Mio. Kubikmeter Wasser sinnlos und unnötig abgepumpt.“

Rechtsverstöße der Leag kritisiert

Es sei „ein Skandal“, dass jahrelang illegal enorme Wassermengen der Landschaft entzogen wurden, sagten die Umweltverbände. „Jetzt besteht die Möglichkeit, beim Tagebau Jänschwalde zu transparenten und rechtsstaatlichen Verfahren zurückzukehren,“ sagt René Schuster von der Grünen Liga. Die Folgelandschaft des Tagebaus müsse in jedem Fall neu geplant werden, da selbst die Leag von den bisher genehmigten Planungen abweichen will. „Die Verfahren dazu wurden jahrelang verschleppt und Möglichkeiten zur Verkleinerung des Tagebaus ignoriert. Das rächt sich jetzt für das Unternehmen", so Schuster.

Ziel aller weiteren Schritte sei es nun, dass der Tagebau bis zu seiner Einstellung 2023 nur noch den geringstmöglichen Schaden an den umliegenden Schutzgebieten und dem Wasserhaushalt anrichtet, fordern die Umweltverbände. Mit der Gerichtsentscheidung sei nun klargestellt, dass vorher keine unumkehrbaren Tatsachen mehr geschaffen werden dürften.

Hintergrund

Ohne Grundwasserabsenkung kann ein Tagebau nicht geführt werden. Das Grundwasser wird dazu gehoben und abgeleitet. Das bedeutet, dass sich auch im Tagebauumfeld das Grundwasser absenkt. Nördlich des Tagebaus Jänschwalde befinden sich Naturschutzgebiete, darunter Feuchtwiesen und das Calpenzmoor. Leag und das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe gehen in ihrer Verträglichkeitsprüfung davon aus, dass die Kohleförderung zwar im Jahr 2023 ausläuft, der maximale Grundwasserentzug aus mehreren umliegenden Schutzgebieten aber erst 2034 eintreten werde.

Grundlage für die wasserrechtliche Genehmigung im Jahr 1996 war ein damals geplantes Ende des Tagebaus 2019. Deshalb ist die Genehmigung bis 2022 befristet und sieht seit 2018 deutlich sinkende Wasserentnahmemengen vor. So gestattet die wasserrechtliche Erlaubnis beispielsweise für das Jahr 2020 die Entnahme von 42 Mio. Kubikmetern Grundwasser.

Tatsächlich habe die Leag laut Klage der Umweltverbände jedoch bereits 114,06 Mio. Kubikmeter abgepumpt. Insgesamt habe der Konzern in Jänschwalde seit 2017 inzwischen mehr als 240 Mio. Kubikmeter mehr Grundwasser entnommen als erlaubt. Die Leag hatte zwischenzeitlich zwar die Kohleförderung verlängert, aber bis heute keine Erhöhung der Wasserentnahme beantragt und damit die Pflicht zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung umgangen.

Freitag, 18.03.2022, 11:27 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Kohle - Braunkohletagebau Jänschwalde wieder per Gericht gestoppt
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Braunkohletagebau Jänschwalde wieder per Gericht gestoppt
Deutsche Umwelthilfe und Grüne Liga erreichten mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Cottbus, dass der Leag-Tagebau ab 15. Mai erneut wegen hoher Wasserentnahmen gestoppt wird.
Die Umweltschutzverbände Grüne Liga und Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatten Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Cottbus. Die Richter setzen den Hauptbetriebsplan für den Braunkohletagebau Jänschwalde außer Vollzug. Grund ist, dass der Tagebaubetreiber Lausitzer Energie AG (Leag) dort seit Jahren drastisch mehr Grundwasser abpumpt, als es die wasserrechtliche Erlaubnis gestattet. Inzwischen gehe es um ein Vielfaches der erlaubten Jahresmenge.

Das Gericht räumt der Leag einen Zeitpuffer von knapp zwei Monaten bis zum 14. Mai 2022 ein, um die für einen Tagebaustopp erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Die Umweltorganisationen forderten zugleich, das bislang fehlende Rekultivierungskonzept vorzulegen. „Uns geht es in diesem Verfahren um den Schutz der umliegenden Flora-Fauna-Habitat Gebiete, die zunehmend unter dem Grundwasserentzug durch den Tagebaubetrieb leiden“, erläuterte Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Energie kontra Naturschutz

Die Leag kündigte an, den Gerichtsbeschluss genau prüfen zu wollen und gegebenenfalls Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht gegen die Entscheidung einzulegen. „Wir bedauern diese Gerichtsentscheidung zum Tagebau Jänschwalde, die aus unserer Sicht weitreichende Folgen für die Natur und die Strukturentwicklung in der Region um den Tagebau mit sich bringt“, teilte Leag-Bergbauvorstand Phillipp Nellessen mit.

Angesichts der aktuell angespannten Situation auf den Energiemärkten mit weiterhin steigenden Energiepreisen sei es sehr kritisch, die Kohleförderung in Jänschwalde zu stoppen. Uwe Teubner, Konzernbetriebsratsvorsitzender der Leag kommentierte: „Wenn der Tagebau aufgrund des Richterspruchs zwangsangehalten wird, werden rund 500 Mio. Kubikmeter Wasser sinnlos und unnötig abgepumpt.“

Rechtsverstöße der Leag kritisiert

Es sei „ein Skandal“, dass jahrelang illegal enorme Wassermengen der Landschaft entzogen wurden, sagten die Umweltverbände. „Jetzt besteht die Möglichkeit, beim Tagebau Jänschwalde zu transparenten und rechtsstaatlichen Verfahren zurückzukehren,“ sagt René Schuster von der Grünen Liga. Die Folgelandschaft des Tagebaus müsse in jedem Fall neu geplant werden, da selbst die Leag von den bisher genehmigten Planungen abweichen will. „Die Verfahren dazu wurden jahrelang verschleppt und Möglichkeiten zur Verkleinerung des Tagebaus ignoriert. Das rächt sich jetzt für das Unternehmen", so Schuster.

Ziel aller weiteren Schritte sei es nun, dass der Tagebau bis zu seiner Einstellung 2023 nur noch den geringstmöglichen Schaden an den umliegenden Schutzgebieten und dem Wasserhaushalt anrichtet, fordern die Umweltverbände. Mit der Gerichtsentscheidung sei nun klargestellt, dass vorher keine unumkehrbaren Tatsachen mehr geschaffen werden dürften.

Hintergrund

Ohne Grundwasserabsenkung kann ein Tagebau nicht geführt werden. Das Grundwasser wird dazu gehoben und abgeleitet. Das bedeutet, dass sich auch im Tagebauumfeld das Grundwasser absenkt. Nördlich des Tagebaus Jänschwalde befinden sich Naturschutzgebiete, darunter Feuchtwiesen und das Calpenzmoor. Leag und das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe gehen in ihrer Verträglichkeitsprüfung davon aus, dass die Kohleförderung zwar im Jahr 2023 ausläuft, der maximale Grundwasserentzug aus mehreren umliegenden Schutzgebieten aber erst 2034 eintreten werde.

Grundlage für die wasserrechtliche Genehmigung im Jahr 1996 war ein damals geplantes Ende des Tagebaus 2019. Deshalb ist die Genehmigung bis 2022 befristet und sieht seit 2018 deutlich sinkende Wasserentnahmemengen vor. So gestattet die wasserrechtliche Erlaubnis beispielsweise für das Jahr 2020 die Entnahme von 42 Mio. Kubikmetern Grundwasser.

Tatsächlich habe die Leag laut Klage der Umweltverbände jedoch bereits 114,06 Mio. Kubikmeter abgepumpt. Insgesamt habe der Konzern in Jänschwalde seit 2017 inzwischen mehr als 240 Mio. Kubikmeter mehr Grundwasser entnommen als erlaubt. Die Leag hatte zwischenzeitlich zwar die Kohleförderung verlängert, aber bis heute keine Erhöhung der Wasserentnahme beantragt und damit die Pflicht zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung umgangen.

Freitag, 18.03.2022, 11:27 Uhr
Susanne Harmsen

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