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Energie & Management > Windkraft Onshore - Brandenburg setzt Flächenziele des Bundes um
Quelle: Pixabay / meineresterampe
Windkraft Onshore

Brandenburg setzt Flächenziele des Bundes um

Der Brandenburger Landtag hat die Vorgaben des Bundes für mehr Windkraftflächen umgesetzt. Die fünf regionalen Planungsgemeinschaften sollen genug Gebiete für Windkraft ausweisen.
Im Brandenburger Landtag wurde am 22. Februar das „Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (Brandenburgisches Flächenzielgesetz – BbgFzG)“ verabschiedet. Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte dafür, dass jede der fünf regionalen Planungsgemeinschaften im Land 1,8 Prozent der Fläche bis spätestens Ende 2027 und 2,2 Prozent bis spätestens Ende 2032 für die Windenergienutzung ausweist.

Verkehrsminister Guido Beermann (CDU) sieht keine Probleme darin, die Flächen zu erreichen. Weil etwa Landschaftsschutzgebiete in die Planung einbezogen werden könnten und es Änderungen im Artenschutz gebe, dürften die Ziele von 1,8 und 2,2 Prozent unter den neuen Bedingungen erst recht erreichbar sein, sagte Beermann. Das Flächenland mit weniger als 3 Millionen Einwohnern hat laut Analysen des Bundesverbandes Windenergie (BWE) sogar auf 8 Prozent seiner Fläche Platz für Windturbinen.

Ziele des Bundes umgesetzt

Der Bundestag hatte 2022 festgelegt, dass die Bundesländer bis Ende 2032 bis zu 2 Prozent ihrer Fläche für Windenergie ausweisen, je nach Möglichkeiten. Bis 2027 sollen 1,4 Prozent der Flächen dafür bereitstehen. Hintergrund ist der geplante Fortschritt der Energiewende zum Klimaschutz. Bis 2030 sollen 80 Prozent des Stroms in Deutschland aus erneuerbaren Energien erzeugt werden, heute sind es knapp 50 Prozent.

Brandenburg ist bereits jetzt nach Niedersachsen das zweitstärkste Windenergieland in Deutschland. Mit Stand vom Januar 2023 sind hier rund 4.000 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von mehr als 8.000 MW installiert, so die Bundesnetzagentur. Damit erzeugen sie bereits 57 Prozent des Stroms in Brandenburg aus Wind.
 
Ausschlussflächen (grau) sowie Windkraftpotentialflächen für Brandenburg (grün = wenig bis orange = hohe Konfliktrisikoklasse (KRK) mit anderen Nutzungen) Zum Vergrößern bitte auf das Bild klicken
Quelle: BWE

Ausbau lahmt wegen Genehmigungszeiten

Der Landesverband Berlin-Brandenburg beim BWE forderte aber für den Windkraftausbau neben mehr Tempo bei der Bereitstellung von Flächen auch schnellere Genehmigungen für den Bau. „Noch immer dauern Planungs- und Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen durchschnittlich sechs Jahre“, kritisierte der Vorsitzende Jan Hinrich Glahr. Weitere Maßnahmen zur Beschleunigung müssten auch vom Bund folgen. „In Kürze erwarten wir daher auch die dringend notwendigen Anpassungen beim Artenschutz und beim Denkmalschutz“, sagte Glahr.

Der Grünen-Abgeordnete Clemens Rostock wies darauf hin, dass es eine Dreiteilung für Windkraftflächen gebe. In Vorranggebieten könnten Genehmigungen leichter erteilt werden. Dazu kämen Tabuflächen wie Naturschutzgebiete sowie andere Flächen, in denen Kommunen über Windkraftstandorte entschieden. Der Landtag hatte im vergangenen Jahr ein Gesetz beschlossen, das für Windräder grundsätzlich einen Mindestabstand von 1000 Metern zur nächsten Wohnbebauung festlegt. Für sogenannte Vorrangflächen soll der Abstand aber nicht gelten.

Eine Flächenpotenzialanalyse nach Bundesländern des BWE steht im Internet bereit.


Donnerstag, 23.02.2023, 11:30 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Windkraft Onshore - Brandenburg setzt Flächenziele des Bundes um
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Windkraft Onshore
Brandenburg setzt Flächenziele des Bundes um
Der Brandenburger Landtag hat die Vorgaben des Bundes für mehr Windkraftflächen umgesetzt. Die fünf regionalen Planungsgemeinschaften sollen genug Gebiete für Windkraft ausweisen.
Im Brandenburger Landtag wurde am 22. Februar das „Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (Brandenburgisches Flächenzielgesetz – BbgFzG)“ verabschiedet. Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte dafür, dass jede der fünf regionalen Planungsgemeinschaften im Land 1,8 Prozent der Fläche bis spätestens Ende 2027 und 2,2 Prozent bis spätestens Ende 2032 für die Windenergienutzung ausweist.

Verkehrsminister Guido Beermann (CDU) sieht keine Probleme darin, die Flächen zu erreichen. Weil etwa Landschaftsschutzgebiete in die Planung einbezogen werden könnten und es Änderungen im Artenschutz gebe, dürften die Ziele von 1,8 und 2,2 Prozent unter den neuen Bedingungen erst recht erreichbar sein, sagte Beermann. Das Flächenland mit weniger als 3 Millionen Einwohnern hat laut Analysen des Bundesverbandes Windenergie (BWE) sogar auf 8 Prozent seiner Fläche Platz für Windturbinen.

Ziele des Bundes umgesetzt

Der Bundestag hatte 2022 festgelegt, dass die Bundesländer bis Ende 2032 bis zu 2 Prozent ihrer Fläche für Windenergie ausweisen, je nach Möglichkeiten. Bis 2027 sollen 1,4 Prozent der Flächen dafür bereitstehen. Hintergrund ist der geplante Fortschritt der Energiewende zum Klimaschutz. Bis 2030 sollen 80 Prozent des Stroms in Deutschland aus erneuerbaren Energien erzeugt werden, heute sind es knapp 50 Prozent.

Brandenburg ist bereits jetzt nach Niedersachsen das zweitstärkste Windenergieland in Deutschland. Mit Stand vom Januar 2023 sind hier rund 4.000 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von mehr als 8.000 MW installiert, so die Bundesnetzagentur. Damit erzeugen sie bereits 57 Prozent des Stroms in Brandenburg aus Wind.
 
Ausschlussflächen (grau) sowie Windkraftpotentialflächen für Brandenburg (grün = wenig bis orange = hohe Konfliktrisikoklasse (KRK) mit anderen Nutzungen) Zum Vergrößern bitte auf das Bild klicken
Quelle: BWE

Ausbau lahmt wegen Genehmigungszeiten

Der Landesverband Berlin-Brandenburg beim BWE forderte aber für den Windkraftausbau neben mehr Tempo bei der Bereitstellung von Flächen auch schnellere Genehmigungen für den Bau. „Noch immer dauern Planungs- und Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen durchschnittlich sechs Jahre“, kritisierte der Vorsitzende Jan Hinrich Glahr. Weitere Maßnahmen zur Beschleunigung müssten auch vom Bund folgen. „In Kürze erwarten wir daher auch die dringend notwendigen Anpassungen beim Artenschutz und beim Denkmalschutz“, sagte Glahr.

Der Grünen-Abgeordnete Clemens Rostock wies darauf hin, dass es eine Dreiteilung für Windkraftflächen gebe. In Vorranggebieten könnten Genehmigungen leichter erteilt werden. Dazu kämen Tabuflächen wie Naturschutzgebiete sowie andere Flächen, in denen Kommunen über Windkraftstandorte entschieden. Der Landtag hatte im vergangenen Jahr ein Gesetz beschlossen, das für Windräder grundsätzlich einen Mindestabstand von 1000 Metern zur nächsten Wohnbebauung festlegt. Für sogenannte Vorrangflächen soll der Abstand aber nicht gelten.

Eine Flächenpotenzialanalyse nach Bundesländern des BWE steht im Internet bereit.


Donnerstag, 23.02.2023, 11:30 Uhr
Susanne Harmsen

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