Ausbau lahmt wegen Genehmigungszeiten
Der Landesverband Berlin-Brandenburg beim BWE forderte aber für den Windkraftausbau neben mehr Tempo bei der Bereitstellung von Flächen auch schnellere Genehmigungen für den Bau. „Noch immer dauern Planungs- und Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen durchschnittlich sechs Jahre“, kritisierte der Vorsitzende Jan Hinrich Glahr. Weitere Maßnahmen zur Beschleunigung müssten auch vom Bund folgen. „In Kürze erwarten wir daher auch die dringend notwendigen Anpassungen beim Artenschutz und beim Denkmalschutz“, sagte Glahr.
Der Grünen-Abgeordnete Clemens Rostock wies darauf hin, dass es eine Dreiteilung für Windkraftflächen gebe. In Vorranggebieten könnten Genehmigungen leichter erteilt werden. Dazu kämen Tabuflächen wie Naturschutzgebiete sowie andere Flächen, in denen Kommunen über Windkraftstandorte entschieden. Der Landtag hatte im vergangenen Jahr ein Gesetz beschlossen, das für Windräder grundsätzlich einen Mindestabstand von 1000 Metern zur nächsten Wohnbebauung festlegt. Für sogenannte Vorrangflächen soll der Abstand aber nicht gelten.
Eine Flächenpotenzialanalyse nach Bundesländern des BWE steht im Internet bereit.
Ausbau lahmt wegen Genehmigungszeiten
Der Landesverband Berlin-Brandenburg beim BWE forderte aber für den Windkraftausbau neben mehr Tempo bei der Bereitstellung von Flächen auch schnellere Genehmigungen für den Bau. „Noch immer dauern Planungs- und Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen durchschnittlich sechs Jahre“, kritisierte der Vorsitzende Jan Hinrich Glahr. Weitere Maßnahmen zur Beschleunigung müssten auch vom Bund folgen. „In Kürze erwarten wir daher auch die dringend notwendigen Anpassungen beim Artenschutz und beim Denkmalschutz“, sagte Glahr.
Der Grünen-Abgeordnete Clemens Rostock wies darauf hin, dass es eine Dreiteilung für Windkraftflächen gebe. In Vorranggebieten könnten Genehmigungen leichter erteilt werden. Dazu kämen Tabuflächen wie Naturschutzgebiete sowie andere Flächen, in denen Kommunen über Windkraftstandorte entschieden. Der Landtag hatte im vergangenen Jahr ein Gesetz beschlossen, das für Windräder grundsätzlich einen Mindestabstand von 1000 Metern zur nächsten Wohnbebauung festlegt. Für sogenannte Vorrangflächen soll der Abstand aber nicht gelten.
Eine Flächenpotenzialanalyse nach Bundesländern des BWE steht im Internet bereit.