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Energie & Management > Windkraft Onshore - Branchenverband will weit mehr als 2 % der Fläche
Quelle: Fotolia / John
Windkraft Onshore

Branchenverband will weit mehr als 2 % der Fläche

Der Windenergie-auf-Land-Gesetzentwurf geht den einen Lobbys nicht weit genug, den anderen zu weit − so das wenig überraschende Ergebnis einer Anhörung im Energieausschuss.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) haben ein wesentlich höheres oder früheres Flächenziel für die Windkraft an Land gefordert. Auch an den Neuregelung zum Repowering gab es in der Anhörung vor dem Energieausschuss des Bundestages am 24. Juni Kritik. Laut Heute im Bundestag, dem Infodienst des Parlaments, sprach sich Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), dafür aus, das Flächenziel über die 2 % im Entwurf vorgesehenen hinaus um weitere ein bis zwei Prozentpunkte zu steigern. Außerdem forderte Andreae, die im Gesetz enthaltenen Zwischenziele (1,4 % bis 2027, 2 % bis 2033) zu streichen und einen früheren Eintritt des Gesamtziels festzulegen.

Es sei unverständlich, erklärte Constantin Zerger von der Deutschen Umwelthilfe (DUH), warum die Länder nun zehn Jahre Zeit erhalten sollen, um die Flächen zu schaffen. Der Zwischenschritt solle wegfallen und stattdessen die Flächenziele schon bis 2027 erreicht werden. Zudem müssten die Mindestabstandsregelungen für Windenergieanlagen vollständig entfallen.

Mehr Technologieoffenheit bei Erneuerbaren

Flächenziele stellt der Deutsche Landkreistag grundsätzlich als nur zweitbeste Lösung infrage. Besser sei ein Mengenziel, sagte dessen Referent Kay Ruge. Auch der aus seiner Sicht einseitige Fokus auf Wind solle "mehr Technologieoffenheit" weichen. Der Ausbau von Solarenergie, Geothermie und Biogas seien ebenfalls wichtig.

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, rechtliche Hemmnisse für den Ausbau der Windenergie an Land zu beseitigen und diesen dadurch zu beschleunigen. Künftig sollen 2 % der Bundesfläche dafür ausgewiesen werden. Dies erfordert mehr als eine Verdoppelung der aktuell (0,9 %) ausgewiesenen Fläche. Das Ausbauziel soll bei der Verteilung unter den Ländern die regional unterschiedlichen Flächenpotenziale für den Ausbau berücksichtigen. Die Planungsmethodik und ihre gerichtliche Kontrolle sollen vereinfacht, die Planung beschleunigt und die Rechtssicherheit erhöht werden.

Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht hält den Entwurf für prinzipiell geeignet, die Ausbauflächen auf 2 % anzuheben. Die kurzfristige Flächenbereitstellung werde aber in dem Entwurf zu wenig berücksichtigt, sagte er. Daher müssten die Fristen in der Vorlage auf Beschleunigungspotenzial geprüft werden. Sinnvoll wäre es auch aus seiner Sicht, den Kommunen erweiterte Rechte einzuräumen, um zusätzliche Flächen bereitzustellen.

Repowering-Passus ist "nicht geeignet"

Nachgebessert werden muss der Gesetzgeber nach Ansicht des BDEW auch bei den Repowering-Regelungen: Unter bestehende Anlagen, die von neuen ersetzt werden sollen, müsse bauplanungsrechtlich ein Haken gesetzt werden, verlangte Kerstin Andreae. Ähnlich sah das Stefan Kapferer, Chef des Übertragungsnetzbetreibers 50 Hertz. Der Entwurf eigne sich nicht dazu, das Potenzial auf bereits bebauten und ans Stromnetz angeschlossenen Gebieten voll auszuschöpfen. Repowering werde derzeit dadurch erschwert, dass ein großer Teil der Windenergieanlagen an Land außerhalb ausgewiesener Vorrang- und Eignungsgebiete stehe beziehungsweise in der Vergangenheit auf Landesebene zusätzliche restriktivere Abstandsregelungen beschlossen worden seien, sagte er.

Philipp von Tettau vom Bundesverband Windenergie (BWE) formulierte die Kritik am Repowering-Paragraphen mit "Ja, aber". Das Aber müsse aber noch weg, so von Tettau. Insgesamt bleibe der Gesetzentwurf in Sachen Planungssicherheit "weit hinter dem zurück, was wir brauchen“. Die Planungsprozesse seien weiterhin zu langwierig und Blockademöglichkeiten zu groß. 

Naturschutz-Lobby: Alles über einen Kamm geschoren

Ein Teil der Naturschutzverbände sieht dagegen die von ihnen vertretenen Schutzgüter nicht ausreichend gewürdigt: Für die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald rügte deren Vizepräsident Dieter Pasternack, der Gesetzentwurf unterscheide nicht zwischen den unterschiedlichen Lebensräumen, Habitaten und Flächennutzungen. Dies sei nicht tragbar: Eine intensiv genutzte landwirtschaftliche Fläche lasse sich nicht mit der naturnächsten und ökologisch verträglichsten Landnutzungsform − dem Wald − vergleichen. Der Windenergieausbau dürfe nicht zulasten der Biodiversität gehen, warnte Pasternack.

Und wenig überraschend für den "NAEB e.V. Stromverbraucherschutz", einen Verein, der die Energiewende grundsätzlich ablehnt, forderte Hans-Günter Appel, den Ausbau von Windenergieanlagen zu beenden, "weil Windstrom keinen Beitrag zu einer sicheren und bezahlbaren Energieversorgung liefert." Die Energie, um Windräder, Stromtrassen und Speicher herzustellen, sei derzeit in Deutschland zu knapp, sagte er.

Laut Eigendarstellung setzt sich der 2009 gegründete Verein aus Mitgliedern von Anti-Windkraft- und Anti-Biogas-Initiativen, Ex-Beschäftigten von Versorgern, Hochschul- und sonstigen Lehrern, "Autodidakten im Stromgeschäft" und pensionierten Managern von Großunternehmen zusammen. 

Montag, 27.06.2022, 15:00 Uhr
Georg Eble
Energie & Management > Windkraft Onshore - Branchenverband will weit mehr als 2 % der Fläche
Quelle: Fotolia / John
Windkraft Onshore
Branchenverband will weit mehr als 2 % der Fläche
Der Windenergie-auf-Land-Gesetzentwurf geht den einen Lobbys nicht weit genug, den anderen zu weit − so das wenig überraschende Ergebnis einer Anhörung im Energieausschuss.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) haben ein wesentlich höheres oder früheres Flächenziel für die Windkraft an Land gefordert. Auch an den Neuregelung zum Repowering gab es in der Anhörung vor dem Energieausschuss des Bundestages am 24. Juni Kritik. Laut Heute im Bundestag, dem Infodienst des Parlaments, sprach sich Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), dafür aus, das Flächenziel über die 2 % im Entwurf vorgesehenen hinaus um weitere ein bis zwei Prozentpunkte zu steigern. Außerdem forderte Andreae, die im Gesetz enthaltenen Zwischenziele (1,4 % bis 2027, 2 % bis 2033) zu streichen und einen früheren Eintritt des Gesamtziels festzulegen.

Es sei unverständlich, erklärte Constantin Zerger von der Deutschen Umwelthilfe (DUH), warum die Länder nun zehn Jahre Zeit erhalten sollen, um die Flächen zu schaffen. Der Zwischenschritt solle wegfallen und stattdessen die Flächenziele schon bis 2027 erreicht werden. Zudem müssten die Mindestabstandsregelungen für Windenergieanlagen vollständig entfallen.

Mehr Technologieoffenheit bei Erneuerbaren

Flächenziele stellt der Deutsche Landkreistag grundsätzlich als nur zweitbeste Lösung infrage. Besser sei ein Mengenziel, sagte dessen Referent Kay Ruge. Auch der aus seiner Sicht einseitige Fokus auf Wind solle "mehr Technologieoffenheit" weichen. Der Ausbau von Solarenergie, Geothermie und Biogas seien ebenfalls wichtig.

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, rechtliche Hemmnisse für den Ausbau der Windenergie an Land zu beseitigen und diesen dadurch zu beschleunigen. Künftig sollen 2 % der Bundesfläche dafür ausgewiesen werden. Dies erfordert mehr als eine Verdoppelung der aktuell (0,9 %) ausgewiesenen Fläche. Das Ausbauziel soll bei der Verteilung unter den Ländern die regional unterschiedlichen Flächenpotenziale für den Ausbau berücksichtigen. Die Planungsmethodik und ihre gerichtliche Kontrolle sollen vereinfacht, die Planung beschleunigt und die Rechtssicherheit erhöht werden.

Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht hält den Entwurf für prinzipiell geeignet, die Ausbauflächen auf 2 % anzuheben. Die kurzfristige Flächenbereitstellung werde aber in dem Entwurf zu wenig berücksichtigt, sagte er. Daher müssten die Fristen in der Vorlage auf Beschleunigungspotenzial geprüft werden. Sinnvoll wäre es auch aus seiner Sicht, den Kommunen erweiterte Rechte einzuräumen, um zusätzliche Flächen bereitzustellen.

Repowering-Passus ist "nicht geeignet"

Nachgebessert werden muss der Gesetzgeber nach Ansicht des BDEW auch bei den Repowering-Regelungen: Unter bestehende Anlagen, die von neuen ersetzt werden sollen, müsse bauplanungsrechtlich ein Haken gesetzt werden, verlangte Kerstin Andreae. Ähnlich sah das Stefan Kapferer, Chef des Übertragungsnetzbetreibers 50 Hertz. Der Entwurf eigne sich nicht dazu, das Potenzial auf bereits bebauten und ans Stromnetz angeschlossenen Gebieten voll auszuschöpfen. Repowering werde derzeit dadurch erschwert, dass ein großer Teil der Windenergieanlagen an Land außerhalb ausgewiesener Vorrang- und Eignungsgebiete stehe beziehungsweise in der Vergangenheit auf Landesebene zusätzliche restriktivere Abstandsregelungen beschlossen worden seien, sagte er.

Philipp von Tettau vom Bundesverband Windenergie (BWE) formulierte die Kritik am Repowering-Paragraphen mit "Ja, aber". Das Aber müsse aber noch weg, so von Tettau. Insgesamt bleibe der Gesetzentwurf in Sachen Planungssicherheit "weit hinter dem zurück, was wir brauchen“. Die Planungsprozesse seien weiterhin zu langwierig und Blockademöglichkeiten zu groß. 

Naturschutz-Lobby: Alles über einen Kamm geschoren

Ein Teil der Naturschutzverbände sieht dagegen die von ihnen vertretenen Schutzgüter nicht ausreichend gewürdigt: Für die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald rügte deren Vizepräsident Dieter Pasternack, der Gesetzentwurf unterscheide nicht zwischen den unterschiedlichen Lebensräumen, Habitaten und Flächennutzungen. Dies sei nicht tragbar: Eine intensiv genutzte landwirtschaftliche Fläche lasse sich nicht mit der naturnächsten und ökologisch verträglichsten Landnutzungsform − dem Wald − vergleichen. Der Windenergieausbau dürfe nicht zulasten der Biodiversität gehen, warnte Pasternack.

Und wenig überraschend für den "NAEB e.V. Stromverbraucherschutz", einen Verein, der die Energiewende grundsätzlich ablehnt, forderte Hans-Günter Appel, den Ausbau von Windenergieanlagen zu beenden, "weil Windstrom keinen Beitrag zu einer sicheren und bezahlbaren Energieversorgung liefert." Die Energie, um Windräder, Stromtrassen und Speicher herzustellen, sei derzeit in Deutschland zu knapp, sagte er.

Laut Eigendarstellung setzt sich der 2009 gegründete Verein aus Mitgliedern von Anti-Windkraft- und Anti-Biogas-Initiativen, Ex-Beschäftigten von Versorgern, Hochschul- und sonstigen Lehrern, "Autodidakten im Stromgeschäft" und pensionierten Managern von Großunternehmen zusammen. 

Montag, 27.06.2022, 15:00 Uhr
Georg Eble

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