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Energie & Management > Elektrofahrzeuge - Branchenverband fordert Änderungen an Ladesäulenverordnung
Bild: Jonas Rosenberger
Elektrofahrzeuge

Branchenverband fordert Änderungen an Ladesäulenverordnung

Als „risikoreich und unpraktikabel“ kritisiert eine Kommission des "Bundesverbands eMobilität" die von der Bundesregierung verabschiedete Verordnung zur technischen Norm von Ladesäulen.
Verbesserungsbedarf besteht nach Ansicht des Bundesverbands E-Mobilität (BEM) nach wie vor bei der Verordnung, mit der die Bundesregierung die technische Ausstattung von Ladesäulen regelt. Weil der aktuelle Stand der Regelung „branchenübergreifend als risikoreich und unpraktikabel gesehen“ werde, hat der BEM eine Sonderkommission eingerichtet und deren Kritikpunkte an das Wirtschafts- und Verkehrsressort der Großen Koalition übermittelt.

In der Sonderkommission berieten 80 Fachleute des Branchenverbands am 29. Juni über Ausnahmeregelungen, um die Konflikte zu entschärfen, die für die Bereiche Mobilität, Infrastruktur, Soft- und Hardware sowie Zahlung und Kreditwirtschaft gesehen werden. Die Verordnung verlange etwa, dass Ladepunkte des Einzelhandels und auf Kundenparkplätzen als öffentlich einzustufen seien, jene von Arbeitgebern dagegen nicht. Die Kommission will hier eine Vereinheitlichung auf private Ladepunkte, um „ungleiche beziehungsweise ungerechtfertigte Eingriffe zu vermeiden“.

Für das Abrechnen an Ladesäulen schreibt die aktuelle Verordnung auch die verpflichtende Möglichkeit zur Kartenzahlung mit Geheimzahl vor. Hier macht die Sonderkommission Gegenvorschläge, um eine aufwendige Nachrüstung von Ladepunkten auszuschließen. Normalladepunkte sollten möglichst von der Pflicht zur Pin-Eingabe ausgenommen werden, damit bargeldloses und mobiles Zahlen möglich bleibe. Der Befreiung vom Pin-Verfahren muss allerdings die oberste Finanzbehörde des Bundes zustimmen, was die Sonderkommission in ihrem Empfehlungsschreiben an die Regierung auch rät.

Die Sonderkommission befasste sich ferner mit dem Schnellladegesetz. Hier zielt ihre Kritik darauf, dass zum Beispiel Lastwagen, Elektro-Trailer oder behindertengerechte Fahrzeuge „künftig nicht aufladbar an öffentlicher Ladeinfrastruktur“ seien. Es handele sich bei dem Regierungsvorschlag mehr um „ein Pkw-Gesetz“. Auch hier sei im Sinne der Förderung der E-Mobilität umzudenken.

Donnerstag, 1.07.2021, 16:02 Uhr
Volker Stephan
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Als „risikoreich und unpraktikabel“ kritisiert eine Kommission des "Bundesverbands eMobilität" die von der Bundesregierung verabschiedete Verordnung zur technischen Norm von Ladesäulen.
Verbesserungsbedarf besteht nach Ansicht des Bundesverbands E-Mobilität (BEM) nach wie vor bei der Verordnung, mit der die Bundesregierung die technische Ausstattung von Ladesäulen regelt. Weil der aktuelle Stand der Regelung „branchenübergreifend als risikoreich und unpraktikabel gesehen“ werde, hat der BEM eine Sonderkommission eingerichtet und deren Kritikpunkte an das Wirtschafts- und Verkehrsressort der Großen Koalition übermittelt.

In der Sonderkommission berieten 80 Fachleute des Branchenverbands am 29. Juni über Ausnahmeregelungen, um die Konflikte zu entschärfen, die für die Bereiche Mobilität, Infrastruktur, Soft- und Hardware sowie Zahlung und Kreditwirtschaft gesehen werden. Die Verordnung verlange etwa, dass Ladepunkte des Einzelhandels und auf Kundenparkplätzen als öffentlich einzustufen seien, jene von Arbeitgebern dagegen nicht. Die Kommission will hier eine Vereinheitlichung auf private Ladepunkte, um „ungleiche beziehungsweise ungerechtfertigte Eingriffe zu vermeiden“.

Für das Abrechnen an Ladesäulen schreibt die aktuelle Verordnung auch die verpflichtende Möglichkeit zur Kartenzahlung mit Geheimzahl vor. Hier macht die Sonderkommission Gegenvorschläge, um eine aufwendige Nachrüstung von Ladepunkten auszuschließen. Normalladepunkte sollten möglichst von der Pflicht zur Pin-Eingabe ausgenommen werden, damit bargeldloses und mobiles Zahlen möglich bleibe. Der Befreiung vom Pin-Verfahren muss allerdings die oberste Finanzbehörde des Bundes zustimmen, was die Sonderkommission in ihrem Empfehlungsschreiben an die Regierung auch rät.

Die Sonderkommission befasste sich ferner mit dem Schnellladegesetz. Hier zielt ihre Kritik darauf, dass zum Beispiel Lastwagen, Elektro-Trailer oder behindertengerechte Fahrzeuge „künftig nicht aufladbar an öffentlicher Ladeinfrastruktur“ seien. Es handele sich bei dem Regierungsvorschlag mehr um „ein Pkw-Gesetz“. Auch hier sei im Sinne der Förderung der E-Mobilität umzudenken.

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