Die „Verrechtlichung“ der Verbändevereinbarungen im Energiewirtschaftsgesetz wird die Befugnisse des Bundeskartellamtes nicht aushebeln, erklärte Dr. Ulf Böge, Präsident des Bundeskartellamtes, heute in Berlin auf dem Vattenfall-Symposium.
„Was gute fachliche Praxis eigentlich bedeutet, wird erst zu klären sein“ sagte Dr. Ulf Böge gegenüber powernews.org. Die laufenden Missbrauchsverfahren wegen Diskriminierungen beim Netzzugang und überhöhter Netznutzungsentgelte würden wie geplant weiter betrieben. Böge versicherte, dass das Kartellamt, das durch den nun im Energiewirtschaftsgesetz verankerten Sofortvollzug seiner B
Mittwoch, 22.05.2002, 18:13 Uhr
Cerstin Gammelin
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