Für „völlig unzureichend, sowohl was den Umfang der Marktöffnung als auch die Zeitspanne anbelangt“, hält das Bundeskartellamt die freiwillige Selbstverpflichtung von Eon Ruhrgas zur künftigen Gestaltung von Langfrist-Gaslieferverträgen.
„Dem Bundeskartellamt bietet die freiwillige Selbstverpflichtung von Eon Ruhrgas nichts Neues, was zu einer Änderung der Linie des Amtes führen könnte“, sagte gestern dessen Präsident Dr. Ulf Böge bei der Euroforum-Konferenz Erdgas 2005 in Berlin. Eon Ruhrgas hatte seine nach dem Scheitern der Verhandlungen mit dem Bundeskartellamt im September angekündigte Selbstverpflichtung vor weni
Mittwoch, 12.10.2005, 09:49 Uhr
Peter Focht
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