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Gegen die Hamburger Care-Energy Energiedienstleistungs GmbH & Co. KG hat die Bundesnetzagentur wegen Nichtvorlage der Anzeige der Energiebelieferung ein Zwangsgeld in Höhe von 400 000 Euro verhängt. Care Energy kündigte juristische Gegenmaßnahmen an.
Care Energy sei der Aufforderung zur Anzeige der Belieferung von Haushaltskunden nicht ausreichend nachgekommen, teilte die Bundesnetzagentur (BNetzA) am 22. Dezember mit. Die Behörde hatte am 12. November dieses Jahre Care Energy per Beschluss dazu verpflichtet, die Belieferung von Haushaltskunden anzuzeigen. Zwar habe der Hamburger Energiedienstleister am 3. Dezember die Belieferung angezeigt, d
Montag, 22.12.2014, 13:29 Uhr
Kai Eckert
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